Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 76/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Julia Elisabeth Herr, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Überarbeitete Gesetzestexte müssen in korrekter Sprache verfasst sein, wobei im Zweifel der österreichischen Ausdrucksweisen lt. dem österreichischen Wörterbuch gegenüber dem Duden der Vorrang eingeräumt werden sollte. Beim Gendern sollen darüber hinaus die vom BKA veröffentlichten Regeln Beachtung finden.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Beispiele auf https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichbehandlung/sprachliche-gleichbehandlung/geschlechtergerecht-formulieren.html#:~:text=Paarform,Bezeichnung%20an%20erster%20Stelle%20stehen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Die Gegenüberstellung des Textes zeigt, dass durch die Änderung im Richtwertgesetz §1(2) eine grammatikalisch falsche Stilblüte Einzug in das Gesetz hält. Die Formulierung "Der Bundesministerin oder Bundesminister für Justiz hat für jedes Bundesland [...]" geht mmn durch den eingangs falschen Artikel am Zweck des korrekten Genderns vorbei, da das Wort "Bundesministerin" einen femininen Artikel verlangt.
Ich rege daher an, Artikel 3 entsprechend abzuändern:
Artikel 3
Änderung des Richtwertgesetzes
Das Richtwertgesetz, BGBI Nr. 800/1993 Art. IX, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird die Wendung „Der Bundesminister für Justiz“ durch die Wendung „Die Bundesministerin
oder der Bundesminister für Justiz“ ersetzt.