Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 74/A der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Philip Kucher, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Der Antrag auf Festschreibung der Haushaltsabgabe ist ersatzlos zu verwerfen.
Der Antrag auf Besetzung der Gremien durch Vertreter politisch besetzter Kammern und Sozialversicherungsverbände ist durch eine Direktwahl aus der Bevölkerung durch die Bevölkerung zu verwerfen.
Gegen die Haushaltsabgabe in der aktuellen Form bestehen insgesamt verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken. Es wird u.a. der Gleichheitssatz durch die an die Hauptwohnsitzmeldung anknüpfende Abgabe, die somit eine reine, aber unzulässige Meldeabgabe darstellt, verletzt.
Die Diskriminierung von Hör- und/oder Sehbehinderten aufgrund des Einkommens stellt zudem einen Verstoß gegen das Verbot der Behindertendiskriminierung und gegen das in Art I Abs 2 BVG Rundfunk festgelegte Prinzip der Teilhabeorientierung dar.
Die Haushaltsabgabe ist ersatzlos zu streichen.
Die Besetzung der ORF-Gremien durch Mitglieder politisch besetzter Kammern oder der Sozialversicherung(en), stellt eine bloße Umgehungsregel der im Erkenntnis des VfGH vom 05.10.2023 G215/2022 dar, da hier weiterhin ein erheblicher Einfluss der Bundesregierung denkbar ist.
Anstelle einer derartigen Beschickung sollte eine Direktwahl sowohl der Stiftungsratsmitglieder, als auch der Publikumsratsmitglieder aus dem Kreis der Staatsbürger durch die Staatsbürger erfolgen. Nur so kann die Unabhängigkeit des Rundfunks adäquat gewährleistet werden.