Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme zum Entwurf der Waffenrechtsnovelle
Punkt 1 – Integration von Kategorie C Waffen in Kategorie B
In Österreich sind derzeit rund 830.000 Waffen der Kategorie C registriert. Eine Integration dieser Waffen in die strengere Kategorie B würde zu erheblichen rechtlichen und praktischen Problemen führen. Zusammen mit den bereits registrierten Kat-B-Waffen ergibt sich eine Gesamtzahl von etwa 1,52 Millionen Waffen – viele davon im Besitz von Personen mit mehreren Schusswaffen.
Die bestehende Platzbeschränkung auf zwei bzw. fünf Waffen auf der Waffenbesitzkarte würde bedeuten, dass zahlreiche bislang legale Waffenbesitzer durch eine solche Änderung über Nacht zu illegalen Besitzern würden. Ein verpflichtender Abbau dieses „Überbestands“ käme einer indirekten Enteignung gleich, da sowohl ein Preisverfall als auch ein massiver Rückgang der Verwertbarkeit (z. B. durch eingeschränkten Privatverkauf) zu erheblichen finanziellen Verlusten führen würden.
Legalwaffenbesitzer, die in der Kriminalstatistik praktisch nicht auffallen, würden so für ihr gesetzeskonformes Verhalten „bestraft“. Auch der behördliche, gerichtliche und exekutivtechnische Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Maßnahme.
Ein weiteres Problem: Bei Überlastung der Behörden besteht das Risiko, dass Fristen verstreichen – mit der Folge, dass selbst rechtskonforme Besitzer unbeabsichtigt gegen das Gesetz verstoßen.
Vorschlag:
• Den Erwerb von Kategorie C Waffen reglementieren.
• Ein psychologisches Gutachten als Voraussetzung einführen.
• Gleichzeitig eine Waffenbesitzkarte mit unbegrenzten Plätzen für Kat B und C einführen.
• Ausnahmen für Jäger beibehalten.
• Sportschützen sowie Altinhaber von Waffenbesitzkarten von Verschärfungen ausnehmen.
• Privatverkauf weiterhin erlauben, jedoch nur an Inhaber gültiger waffenrechtlicher Dokumente (Besitzkarte oder Waffenpass).
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Punkt 2 – Psychologische Gutachten: Kapazitäten und Umsetzbarkeit
Die Anzahl der qualifizierten psychologischen Gutachter in Österreich ist begrenzt. Rückwirkend alle Kategorie-C-Waffenbesitzer einer Überprüfung zu unterziehen, ist weder praktisch umsetzbar noch fair.
Faktisch würde dies zu einer Kriminalisierung von Bürgern führen, ohne dass sie selbst aktiv gegen das Gesetz verstoßen hätten.
Vorschlag:
• Zuerst ausreichende Kapazitäten für Gutachter schaffen.
• Auf rückwirkende Gutachten verzichten.
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Punkte 4 & 5 – Zweitgutachten und wiederkehrende Kontrollen
Ein verpflichtendes Zweitgutachten nach fünf Jahren ist nicht zielführend. Es erhöht lediglich den finanziellen und bürokratischen Aufwand, ohne einen nachweisbaren Sicherheitsgewinn zu bringen. Wiederkehrende Überprüfungen und Schulungen stellen einen Generalverdacht gegen gesetzestreue Bürger dar.
Vorschlag:
• Statt periodischer Gutachten: höhere Anforderungen an das Erstgutachten.
• Keine zusätzlichen Hürden für straffreie, verlässliche Waffenbesitzer.
• Wie bisher: Bei gerichtlich bestätigter Straffälligkeit sofortiger Entzug der waffenrechtlichen Dokumente.
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Punkt 6 – Einschränkung des Waffenbesitzes für volljährige, wahlberechtigte Personen
Die Einschränkung des Waffenbesitzes für volljährige Staatsbürger steht im Widerspruch zu Grundrechten und schränkt zudem die Jugendarbeit im Schießsport und Vereinswesen erheblich ein.
Vorschlag:
• Kein pauschaler Ausschluss volljähriger, wahlberechtigter Personen vom legalen Waffenbesitz.
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Punkt 7 – Zustimmung
Der unter Punkt 7 vorgesehene Inhalt wird befürwortet.
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Punkt 8 – Vorläufiges Waffenverbot bei „möglichen Straftaten im sozialen Nahfeld“
Die Formulierung dieses Punktes bietet erhebliche Risiken für Missbrauch. Schon unbestätigte Behauptungen könnten zu Ermittlungen führen – ohne dass ein konkreter Anhaltspunkt oder Beweis vorliegen muss. Ein vorläufiges Waffenverbot könnte somit willkürlich ausgesprochen werden.
Vorschlag:
• Vorläufige Waffenverbote nur bei Vorliegen konkreter Beweise und bei Gefahr in Verzug.
• Schutz vor unbegründeter Anzeige oder Denunziation muss gewährleistet sein.
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Punkt 9 – Zustimmung
Der unter Punkt 9 vorgeschlagene Inhalt wird befürwortet.
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Zusammenfassung
Die geplante Waffenrechtsnovelle stellt einen massiven Eingriff in die Rechte von Bürgern dar, die seit Jahrzehnten verantwortungsvoll und gesetzestreu mit Waffen umgehen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen treffen primär jene, die ohnehin nicht im Fokus der Kriminalstatistik stehen. Statt gezielter Maßnahmen gegen Missbrauch oder illegalen Waffenhandel wird eine breite Gruppe von Bürgern unter Generalverdacht gestellt und unnötig bürokratisch belastet. Eine spätere Rücknahme solcher Eingriffe ist erfahrungsgemäß kaum durchsetzbar.
Diese Form der Anlassgesetzgebung scheint primär politisch motiviert zu sein – mit der Folge, dass rechtschaffene Bürger für einzelne, tragische Vorfälle kollektiv bestraft werden, obwohl selbst die drastischsten Änderungen diese nicht hätten verhindern können.
Statt Eigenverantwortung und mündiger Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern, setzt die Gesetzesnovelle auf Misstrauen und Kontrolle. Dies ist weder zielführend noch verhältnismäßig.
Matthäus Seyfried