Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 630/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einführung einer Beleglotterie (Beleglotteriegesetz – BLG) erlassen wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
An das
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
per E-Mail an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 13. Jänner 2026
STELLUNGNAHME
zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einführung einer Beleglotterie (Beleglotteriegesetz –
BLG)
(Bezug: 27/ME XXVIII. GP)
Präambel: Brot und Spiele statt echter Steuergerechtigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
während internationale Großkonzerne Gewinne verschieben und Milliarden an Steuergeldern in undurchsichtigen Förderstrukturen oder Insolvenzen (Stichwort SIGNA) versickern, präsentiert die Bundesregierung nun die Lösung aller Budgetprobleme: Ein Gewinnspiel für das Fußvolk.
Die geplante „Beleglotterie“ ist ein Lehrstück für Symbolpolitik und digitale Inkompetenz. Statt das Steuersystem dort zu reparieren, wo die großen Lecks sind, werden die Bürgerinnen und Bürger mittels „Gamification“ zu unbezahlten Hilfssheriffs der Finanzpolizei degradiert. Der Staat
appelliert an den Spieltrieb, um Überwachungslücken zu schließen, die er selbst nicht in den Griff bekommt.
Besonders befremdlich ist, dass dieser Entwurf von einer Bundesregierung vorgelegt wird, der eine Partei angehört, die sich einst den Bürgerrechten, dem Datenschutz und der Transparenz verschrieben hatte. Dass ausgerechnet unter Beteiligung der selbsternannten „Reformkraft“ NEOS
ein Gesetz entsteht, das den „Gläsernen Bürger“ forciert statt den „Gläsernen Staat“ zu schaffen, markiert einen traurigen Tiefpunkt der liberalen Glaubwürdigkeit in Österreich.
Wir, die Piratenpartei Österreichs, lehnen diesen Entwurf in seiner vorliegenden Form als technologisch rückständig, ökologisch unverantwortlich und datenschutzrechtlich bedenklich ab.
Wer im Jahr 2025 „Digitalisierung“ sagt und damit meint, giftiges Thermopapier mit einer proprietären Staats-App zu scannen, hat das 21. Jahrhundert verschlafen.
Im Detail begründen wir unsere Ablehnung wie folgt:
1. Datenschutz: Das „Trojanische Pferd“ und der gläserne Konsument (§ 5)
Der Entwurf sieht in § 5 die zentrale Erfassung und Speicherung von Belegdaten vor. Die technische Analyse zeigt jedoch, dass es hier um weit mehr geht als um ein Gewinnspiel.
Kritik A (Der gläserne Bürger): Durch die Verknüpfung von User-ID und Belegdaten entstehen Bewegungsprofile. Wer regelmäßig Belege scannt, verrät nicht nur, dass er kauft, sondern auch wann und wo (Metadaten). Ein zentraler Server, der weiß, welcher Bürger bei welchem Arzt, in welchem Erotikshop oder bei welcher politischen Veranstaltung konsumiert hat, ist ein Sicherheitsrisiko.
Kritik B (Die Rasterfahndung durch die Hintertür): Technisch wird beim Scan des QR-Codes der gesamte RKSV-Datensatz übermittelt. Dieser enthält auch den verschlüsselten Umsatzzähler des Unternehmens (Feld 10). Das Gewinnspiel dient offensichtlich als Vorwand, um Konsumenten als
unwissentliche „Data Mules“ (Datenträger) zu missbrauchen. Das Smartphone des Bürgers wird zur Abhörwanze, die sensible Betriebsdaten an das Finanzamt funkt, um automatisierte Umsatz Abgleiche und Rasterfahndungen gegen Gewerbetreibende zu ermöglichen. Wenn der Staat diese Kontrolldaten will, soll er sie offen einfordern und nicht unter dem Deckmantel eines Gewinnspiels erschleichen.
Forderung: Wir fordern Privacy by Design. Die Validierung der Lose muss lokal auf dem Endgerät oder mittels Zero-Knowledge-Proofs erfolgen. Es darf lediglich ein kryptografischer Hash (ein Los) übermittelt werden, der keine Rückschlüsse auf Umsatzzähler, Einkaufsdetails oder Orte zulässt.
Die Übermittlung des vollen RKSV-Inhalts ist zu unterbinden.
2. Transparenz: „Public Money, Public Code“ (§ 6)
In § 6 Abs. 4 heißt es lapidar: „Der Bundesminister für Finanzen hat den Auswahlalgorithmus zu veröffentlichen.“ Das ist Augenwischerei. Eine textliche Beschreibung eines Algorithmus beweist nicht, dass die Software diesen auch manipulationssicher ausführt.
Kritik: Ein staatliches Glücksspielsystem, das als „Black Box“ im Rechenzentrum des Bundes operiert, verdient kein Vertrauen. „Security by Obscurity“ ist kein valides Sicherheitskonzept. Ohne Einsicht in den Quellcode ist weder die Fairness der Ziehung noch die Sicherheit der App
überprüfbar.
Forderung: Wir verlangen die Offenlegung des gesamten Quellcodes (App und Backend) unter einer freien Open-Source-Lizenz (FLOSS). Nur so können Zivilgesellschaft und Experten (wie der CCC oder Universitäten) überprüfen, ob der Zufallsgenerator (RNG) fair ist und keine Hintertüren
existieren.
3. Ökologie: Förderung von Müllbergen (§ 4)
Das Gesetz setzt faktisch voraus, dass Konsumenten physische Belege anfordern, um diese abzufotografieren. Damit konterkariert das Finanzministerium jegliche Klimaschutzbemühungen.
Kritik: Thermopapier ist oft mit Bisphenol A oder S belastet und Sondermüll. Ein Gesetz, das 2026 in Kraft tritt und Bürger dazu animiert, Millionen dieser Zettel zu produzieren, nur um einen QR Code zu digitalisieren, ist ökologischer Irrsinn. Das ist „Medienbruch per Gesetz“.
Forderung: Das Gesetz darf nur in Kraft treten, wenn gleichzeitig eine Verpflichtung für Kassenhersteller eingeführt wird, den QR-Code rein digital (via NFC oder Kundendisplay) bereitzustellen („e-Receipt“). Die Beleglotterie muss papierlos funktionieren, oder sie darf gar nicht funktionieren.
4. Gesellschaft: Staatliche Förderung von Spielsucht
Es ist ethisch fragwürdig, wenn der Staat, der eigentlich eine Schutzfunktion hat, den Konsum durch Glücksspielanreize ankurbelt. Besonders vulnerable Gruppen und Menschen mit Spielsuchtproblematik werden hier gezielt angesprochen, um für den Fiskus Mehreinnahmen zu generieren. Steuermoral darf nicht auf der Ausnutzung psychologischer Schwächen basieren.
5. Evidenz und Intention
Angesichts mangelnder Evidenz für steuerliche Wirksamkeit dieses Anreizmodells ist die Intention des Gesetzesentwurfs unklar. Eingeführte Modelle, z.B. in Taiwan, sprechen zwar von einem höheren Aufkommen an eingereichten Rechungen, diese weisen jedoch keinen nachweislichen
Effekt auf die steuerliche Wirksamkeit aus. Falls die Intention eine andere sein sollte, begrüßen wir eine dahingehende Begründung für die Sinnhaftigkeit einer Einführung. Andernfalls empfehlen wir,
angesichts leerer Kassen, eine sinnvolle Verwendung der finanziellen Mittel abseits von Glücksspiel in Millionenhöhe.
6. Einziger Lichtblick: Die Befristung (§ 9)
Wir begrüßen ausdrücklich die in § 9 verankerte „Sunset-Clause“, wonach das Gesetz mit 31. Dezember 2029 automatisch außer Kraft tritt. Eine automatische Evaluierung und Befristung von Überwachungsmaßnahmen sollte der legistische Goldstandard sein.
7. Bestätigung durch Kontrollinstanzen & Schweigen der Fachressorts
Unsere technische und politische Kritik wird mittlerweile durch die Stellungnahmen der Kontrollinstanzen der Republik untermauert. Wir schließen uns den Ausführungen der Datenschutzbehörde (930/SN) und des Verfassungsdienstes (928/SN) an.
Besonders hervorzuheben sind dabei:
Das Fehlen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), was bei einem
Massenüberwachungsprojekt grob fahrlässig ist.
Die massiven Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anonymisierung sowie die Warnung vor Verfassungswidrigkeit (Dienststellenvorbehalt) und Diskriminierung (EU-Recht).
Dem gegenüber steht das Schweigen der Fachressorts: Das Umweltbundesamt (914/SN) hat keine Bedenken gegen die Müllflut und das Innovationsministerium (923/SN) ignoriert den technologischen Rückschritt.
Fazit
Dieser Gesetzesentwurf ist ein Relikt alter Denkweisen, verpackt in eine neue App. Er löst das Problem der Steuerhinterziehung nicht an der Wurzel (bei den Konzernen), sondern missbraucht Bürger als Daten-Drohnen, produziert Datenmüll und gefährdet die Privatsphäre.
Die Piratenpartei Österreichs fordert das Bundesministerium für Finanzen auf, diesen Entwurf ersatzlos zurückzuziehen.
Sollte an der Idee festgehalten werden, ist eine komplette technische Neukonzeption unter den Prämissen Open Source, Privacy by Design (ohne Übermittlung von RKSV-Rohdaten) und Papierlosigkeit unumgänglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Für den Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs