Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG (11/SN-5/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Regelung von Tabak-, verwandten und sonstigen Erzeugnissen sowie zum Schutz von Personen vor Emissionen dieser Erzeugnisse und vor Nikotinsucht (Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten uns hiermit zum Entwurf des Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes (TNSG)
5/ME in der Fassung vom 15. Januar 2025 äußern. Im Folgenden präsentieren wir einige
grundlegende Anmerkungen, die für uns als Tabakwarengroßhändler in dieser Form
untragbar sind.
Der Entwurf des TNSG geht weit über eine bloße Novellierung des Verkaufsverbots von
Nikotin-Pouches an Personen unter 18 Jahren hinaus. Ein solches Verkaufsverbot für
Minderjährige unterstützen wir ausdrücklich und begrüßen, dass dies bereits in nahezu
allen Bundesländern in den jeweiligen Jugendschutzgesetzen verankert ist. Es wäre
möglich, diese Regelung, falls gewünscht, bundeseinheitlich mit nur einer kurzen
Anpassung im bestehenden TNRSG umzusetzen (siehe Entwurf TNSG § 5).
Der vorliegende Entwurf des TNSG ist ein bürokratisches Mammutwerk, das auf 42
Seiten und in über 60 Paragraphen nicht nur de facto ein Verbot von Nikotin Pouches
durch die Hintertür einführt, sondern auch neue Registrierungspflichten,
Genehmigungspflichten, Beiräte und zahlreiche weitere Verbote für sämtliche
Produktkategorien umfasst. Dies gefährdet insbesondere eine wichtige Einnahmequelle
für Trafikanten und erweitert gleichzeitig ihre Haftungsverpflichtungen erheblich.
Der Entwurf geht weit über die harmonisierten europäischen Regelungen der Richtlinie
2014/40/EU (TPD2) hinaus – ein typisches Beispiel für übertriebene Bürokratie. Ähnliche
bürokratische Regelungen existieren in keinem anderen europäischen Land. Zudem ist
zu erwarten, dass in diesem Jahr eine neue Tabakprodukt-Richtlinie (TPD3)
verabschiedet wird, was dazu führen würde, dass das TNSG kurzfristig mit neuen, EUweiten Vorschriften überarbeitet werden müsste. Dies hätte enorme Kosten für die
Industrie und Trafikanten zur Folge, durch wiederholte kurzfristige Anpassungen.
Viele der im Entwurf geforderten technischen Anforderungen, etwa für Nikotin Pouches
und E-Zigaretten, sind entweder technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht
tragbar. Ein Beispiel hierfür sind Vorgaben wie das Bedrucken von
KunststoƯbehältnissen mit farbigen Warnhinweisen (keine Etiketten zugelassen) oder
das Anbringen von Beipackzetteln in kleinen Plastikbehältern gemäß §§ 23, 24 TNSG
sowie § 32 TNSG – diese Anforderungen würden de facto ein Verbot dieser Produkte
bedeuten.
Zudem enthalten viele der Vorschriften in Bezug auf Verwaltungsmaßnahmen, wie etwa
die Beschlagnahmungen bei Trafikanten, keine wirksamen Rechtsschutzmöglichkeiten
gegenüber den Behörden und sind verfassungsrechtlich problematisch. Insgesamt
sehen wir mehr als 30 Stellen im Entwurf, die verfassungsrechtlich bedenklich sind, und
mindestens ebenso viele, die über europarechtliche Vorgaben hinausgehen.
Aufgrund dieser genannten allgemeinen Gründe – wie die zahlreichen Verstöße gegen
das Unions- und Verfassungsrecht, die unzähligen Überregulierungen und der massive
Ausbau der Bürokratie – muss der Gesetzesentwurf abgelehnt werden.

Stellungnahme von

KP Plattner GmbH

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