Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Änderung (33/SN-35/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der öffentlichen Begutachtung zur geplanten Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Ministerialentwurf XXVIII/ME/35) bringe ich nachfolgende Stellungnahme ein. Die gewünschten Änderungen der Großverfahren (§§ 44a ff AVG) bedeuten meines Erachtens eine massive Schwächung der Bürgerbeteiligung bzw. -rechte und gefährden die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsverfahren. Im Sinne des Bürgers sollten wir uns zu einer Direkten Demokratie hinbewegen und uns nicht davon entfernen.
Nachfolgend finden Sie besonders kritische Punkte der geplanten AVG Änderung:

1. Entfall der Ediktalsperre (§ 44a AVG)
Die Möglichkeit zur Kundmachung während der Sommer- und Weihnachtszeit erschwert die Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich.

2. Verkürzung der Einsichtsfrist (§ 44f AVG)
Die Reduktion von acht auf sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht ist nicht sachgerecht und benachteiligt insbesondere ehrenamtlich organisierte Bürgerinitiativen und -beteiligungen.

3. Unklare Frist zur Erstellung der Verhandlungsschrift (§ 44e AVG)
Die Formulierung „tunlichst binnen einer Woche“ lässt zu viel Interpretationsspielraum und kann zu erheblichen Verzögerungen führen.

4. Beschränkung für weiteres Parteienvorbringen
Die Möglichkeit für Behörden, Fristen zu setzen, nach deren Ablauf keine weiteren Einwendungen mehr möglich sind, stellt eine Einschränkung des rechtlichen Gehörs dar.

Ich fordere daher eine Überarbeitung des Entwurfs, um die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, anstatt sie zu beschneiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Wolfgang Starkmann MBA

Stellungnahme von

Starkmann, Wolfgang (1100 Wien)

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