Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG (19/SN-5/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Regelung von Tabak-, verwandten und sonstigen Erzeugnissen sowie zum Schutz von Personen vor Emissionen dieser Erzeugnisse und vor Nikotinsucht (Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Aufnahme von Nikotin hängt stark von seiner chemischen Form ab. Freies, unprotoniertes Nikotin wird über Schleimhäute und Lunge deutlich schneller aufgenommen als protoniertes Nikotin. Der pH-Wert spielt dabei eine entscheidende Rolle: Ein höherer, also alkalischerer pH-Wert, erhöht den Anteil an freiem Nikotin und somit die Absorptionsrate. Dieser Effekt ist beachtlich, wie das Beispiel eines Nikotinbeutels mit 7,8 mg/g Nikotin zeigt: Bei einem pH-Wert von 7,4 liegen etwa 1,5 mg/g freies Nikotin vor, während bei einem pH-Wert von 8,6 ca. 6 mg/g frei sind – eine Vervierfachung.

Spezifische Verbesserungsvorschläge:

Freies Nikotin in Nikotinbeuteln: Die Regulierung des freien Nikotins in Nikotinbeuteln ist essenziell. Die gängige Praxis, den pH-Wert zu erhöhen, um die Nikotinaufnahme zu beschleunigen, stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Begrenzung des freien Nikotins auf 5 mg/g, die Beschränkung des pH-Werts auf 8,0 oder die Begrenzung des freien Nikotins auf 50 % des Gesamtnikotingehalts – bieten praktikable Ansätze. Die Verpflichtung der Hersteller, den pH-Wert, den Gesamtnikotingehalt und den Gehalt an freiem Nikotin anzugeben, ist entscheidend für Transparenz und Verbraucherschutz.

Aromen in E-Zigaretten und Nikotinbeuteln: Angesichts der steigenden Beliebtheit von aromatisierten E-Liquids und Nikotinbeuteln, besonders bei Jugendlichen, sollte das Gesetz die Aromenvorschriften auf diese Produkte ausweiten. Dies würde dem Vorgehen bei brennbarem Tabak und erhitzten Tabakprodukten entsprechen.

Gesundheitsgefährdung: Nikotinprodukte schädigen die Gesundheit. Die Formulierung "Nikotin KANN ihre Gesundheit schädigen" ist durch "Nikotin IST schädlich für ihre Gesundheit" zu ersetzen

Weiters sollte Plain Packaging für Tabak- und Nikotinprodukte im Sinne der öffentlichen Gesundheit eingeführt werden.

Stellungnahme von

Medizinische Universität Wien; Abteilung für Pulmologie

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