Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots
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Inhalt
Als Christ lehne ich den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren entschieden ab. Das Vorhaben stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, verletzt den Gleichheitsgrundsatz und ist sowohl juristisch als auch moralisch nicht tragbar. Es verletzt insbesondere:
• die Religionsfreiheit (Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 14 Staatsgrundgesetz),
• den Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 2 Staatsgrundgesetz),
• sowie das Recht auf freie Persönlichkeitsentwicklung (Art. 8 EMRK).
Darüber hinaus hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits im Jahr 2020 (Erkenntnis G 262/2019-12, V 332/2019-12) ein nahezu identisches Kopftuchverbot aufgehoben. Die Begründung damals: Das Gesetz verstieß gegen die Religionsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz und war daher verfassungswidrig. Die nun vorliegende Regelung unterscheidet sich im Kern nicht von der bereits aufgehobenen Bestimmung.
Das Kopftuch wird von der deutlich großen Mehrheit der muslimischen Mädchen freiwillig und aus eigener religiöser Überzeugung getragen. In meinem schulischen und privaten Umfeld habe ich persönlich kein einziges Mädchen kennengelernt, das dazu gezwungen wurde. Ich habe dieses Thema bewusst in vertieften Gesprächen angesprochen, um mich zu vergewissern, und wäre im Einzelfall auch bereit gewesen, Hilfe zu organisieren. Dabei hat sich klar gezeigt: Die Mädchen haben sich bewusst selbst für das Kopftuch entschieden, aus Glaubensgründen, und nicht bloß nachgeahmt, was ihre Mütter oder andere Frauen in ihrer Familie tragen. Ein generelles Verbot würde ihre freie, selbstbestimmte Entwicklung nicht fördern, sondern im Gegenteil massiv einschränken. Es bestraft daher die Mehrheit grundlos und ist nicht geeignet, tatsächliche Einzelfälle von Zwang zu verhindern.
Statt eines pauschalen Verbots sollten individuelle Gespräche und gezielte Schutzmaßnahmen im Verdachtsfall vorgesehen werden. So können tatsächlich betroffene Mädchen unterstützt werden, ohne die Religionsfreiheit und die Grundrechte derjenigen einzuschränken, die das Kopftuch freiwillig tragen.
Herr Pantea Rafael