Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Wir empfehlen, den Entwurf in seiner vorliegenden Form zurückzuziehen.
Der Entwurf
1. verfolgt erklärtermaßen das Ziel, bis 1.1.2030 „keine Schülerinnen“ mit islamischem Kopftuch mehr in Schulen zu haben – trotz fehlender Datengrundlage –, was eine gezielte Eliminierung einer spezifischen religiösen Ausdrucksform bedeutet und strukturell diskriminierend wirkt, anstatt kindeswohlorientiert zu schützen.
2. stützt sich auf pauschale Annahmen und stereotype Zuschreibungen („ehrkulturelle Verhaltenspflicht“, „islamistische Influencer“) statt auf belastbare Evidenz und differenzierende Gefährdungsanalysen; zugleich gibt der Entwurf selbst das Fehlen gesicherter Daten zu Umfang und Problemlage zu.
3. normiert einen unbestimmten Tatbestand („Kopftuch … als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht“) und eine Sanktionskaskade bis hin zu Verwaltungsstrafen und involviert Kinderschutzbehörden wegen wiederholten Tragens eines Kleidungsstücks – mit absehbar stigmatisierender Wirkung auf eine klar identifizierbare Minderheit.
4. behauptet die Orientierung an der Religionsmündigkeit (14 Jahre), wendet aber in der Vollziehung die Schulstufe an, wodurch auch 14-jährige Schülerinnen in der 8. Schulstufe erfasst werden – ein innerer Wertungswiderspruch, der Willkürgefahr und Unverhältnismäßigkeit begründet.
Statt eines selektiven Verbots empfehlen wir rechtsstaatlich präzise, religionsneutral formulierte Schutzinstrumente gegen Zwang (zum Bedecken ebenso wie zum Ent-bedecken), evidenzbasierte Prävention, Datenerhebung sowie eine Stärkung bestehender schulischer Kinderschutz- und Antidiskriminierungsmechanismen.