Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Ich lehne das geplante Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren entschieden ab, da es fundamentale Grundrechte verletzt und zu Diskriminierung führt.
Mein Hauptargument gegen das Vorhaben:
Der Gesetzesentwurf verstößt gegen mehrere rechtliche Grundlagen:
- den Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG),
- die Religionsfreiheit (Art. 14 Staatsgrundgesetz, Art. 9 EMRK),
- das Diskriminierungsverbot (Art. 21 EU-Grundrechtecharta),
- das Recht auf Privatsphäre und Identität (Art. 8 EMRK),
- sowie die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 14, 30), die jedem Kind das Recht auf freie Religionsausübung zusichert, insbesondere Kindern religiöser Minderheiten.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2020 ein ähnliches Verbot aufgehoben, weil es sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen richtete, genau wie dieses Vorhaben.
In der Realität tragen viele muslimische Mädchen das Kopftuch freiwillig aus Überzeugung, Identifikation und Liebe zur Religion. Ich habe im Kindergarten als gruppenführende Elementarpädagogin regelmäßig miterlebt, wie 5- bis 6-jährige Mädchen mich fragten, ob sie Kopftuch tragen dürften. Ihre Wünsche musste ich mit dem Hinweis auf das Verbot enttäuschen. Auch im Hort habe ich viele Mädchen erlebt, die gern ein Kopftuch getragen hätten, sich jedoch durch Lehrer*innen oder soziale Ablehnung gezwungen fühlten, es abzulegen.
Ich selbst bin konvertierte Muslima und arbeite seit Jahren als Pädagogin. Mein Kopftuch hat mich niemals in meiner beruflichen oder persönlichen Entwicklung eingeschränkt. Im Gegenteil: Als Gruppenführerin habe ich den Ruf des Kindergartens gestärkt und so viele positive Rückmeldungen erhalten, dass sich Eltern gezielt für meine Gruppe beworben haben. Dennoch begegnet man mir immer wieder mit Vorurteilen, als wäre das Kopftuch ein Zeichen für Unfähigkeit, weil die Politik es als Symbol der Unterdrückung oder Einschränkung darstellt. Dieses Gesetz würde genau solche Vorurteile weiter verfestigen.
Auch meine Ausbildung zur Elementarpädagogin an der BAKIP Bruck an der Mur zeigt die strukturelle Diskriminierung: Nur christliche Schülerinnen wurden aufgenommen, da bewusst katholische Inhalte im Kindergarten vermittelt werden sollten. Evangelische und andersgläubige Klassenkolleg*innen wurden im Unterricht ignoriert, der Islam wurde oft falsch dargestellt. Dieses Verbot reiht sich in eine lange Kette systematischer Ausgrenzung ein.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Statt pauschale und einseitige Verbote auszusprechen, sollte die Politik in Aufklärung, interkulturelle Bildung und Chancengleichheit investieren. Schulen müssen Orte sein, an denen Vielfalt respektiert und Religionsfreiheit gelebt wird für alle Kinder, unabhängig von ihrer Religion.
Kinder sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie religiöse Symbole wie ein Kopftuch oder eine Kreuzkette tragen möchten oder nicht. Es darf nicht die Regierung sein, die darüber bestimmt, was muslimische Mädchen tragen dürfen. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundrechten auf Religionsfreiheit und Gleichbehandlung. Auch bei christlichen Kindern wird nicht unterstellt, dass sie eine Kreuzkette aus Zwang tragen, ebenso wenig wird das Tragen der Kippa bei jüdischen Jungen oder eines Turbans bei Sikhs infrage gestellt.
Muslimische Kinder verdienen dieselbe Achtung und Freiheit in ihrer religiösen Selbstbestimmung. Wer ihnen dieses Recht nimmt, schwächt nicht nur ihre persönliche Identität, sondern stellt sie als Problem dar, anstatt ihnen mit Respekt zu begegnen.
Was wir brauchen, ist eine Gesellschaft, in der alle Religionen gleich behandelt werden, in der kein Kind wegen seines Glaubens ausgegrenzt wird und in der Eltern und Kinder in ihrer religiösen Entscheidung respektiert werden.