Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots (402/SN-44/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme gegen das geplante Kopftuchverbot in Österreich

Das geplante Kopftuchverbot in Österreich stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte und die persönliche Freiheit von muslimischen Frauen und Mädchen dar. Ein solches Gesetz wäre nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch gesellschaftlich gefährlich, weil es Diskriminierung fördert, statt sie zu bekämpfen.

Zunächst verletzt ein Kopftuchverbot das Grundrecht auf Religionsfreiheit, das in der österreichischen Verfassung sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Jede Person hat das Recht, ihre Religion frei zu praktizieren und nach außen zu zeigen. Das Kopftuch ist für viele Musliminnen ein Ausdruck ihres Glaubens, ihrer Identität und ihrer persönlichen Überzeugung. Der Staat darf nicht entscheiden, welche religiösen Symbole erlaubt sind und welche nicht – das wäre ein klarer Verstoß gegen die Neutralität des Staates.

Darüber hinaus wäre ein solches Verbot diskriminierend und frauenfeindlich. Es betrifft ausschließlich muslimische Frauen und Mädchen und stellt sie pauschal unter Verdacht, unfrei oder unterdrückt zu sein. Statt sie zu stärken, nimmt man ihnen die Möglichkeit, selbst über ihr Leben, ihren Körper und ihre Kleidung zu bestimmen. Damit wird das Gegenteil von Emanzipation erreicht – echte Gleichberechtigung bedeutet, Frauen ihre Entscheidungen selbst überlassen zu können, auch wenn diese Entscheidungen nicht den Mehrheitsvorstellungen entsprechen.

Ein Kopftuchverbot hätte zudem negative gesellschaftliche Folgen. Es würde zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen und das Gefühl der Ausgrenzung bei vielen Musliminnen und Muslimen verstärken. Gerade in einer Zeit, in der Integration und gegenseitiger Respekt wichtiger denn je sind, sollte der Staat Brücken bauen – nicht Mauern. Kinder und Jugendliche sollten lernen, Vielfalt zu akzeptieren und als Bereicherung zu sehen, anstatt bestimmte Gruppen zu stigmatisieren.

Nicht zuletzt wäre ein solches Verbot pädagogisch kontraproduktiv. Es vermittelt jungen Menschen das falsche Signal, dass Anpassung an eine vermeintliche „Mehrheitskultur“ wichtiger ist als individuelle Freiheit und Toleranz. Eine offene und demokratische Gesellschaft lebt aber davon, dass Menschen unterschiedlich sind und ihre Überzeugungen friedlich ausdrücken dürfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:
Ein Kopftuchverbot ist kein Schritt in Richtung Gleichberechtigung oder Integration, sondern ein gefährlicher Rückschritt in Richtung Ausgrenzung, Bevormundung und Einschränkung grundlegender Menschenrechte. Wer wirklich für Frauenrechte und Freiheit eintritt, muss sich gegen ein solches Verbot stellen – und für eine Gesellschaft eintreten, in der Vielfalt respektiert, nicht verboten wird.