Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots (418/SN-44/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bringen wir zu dem genannten Ministerialentwurf unter Verweis auf die beigefügten Ausführungen unsere Stellungnahme ein.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) nimmt mit großer Sorge die aktuellen Bestrebungen zur Einführung eines neuerlichen Kopftuchverbots für Schülerinnen zur Kenntnis. Ein solcher Gesetzesentwurf wirft nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch gesellschaftspolitische und pädagogische Fragen von erheblichem Gewicht auf.
Wir bringen hiermit unsere vollinhaltliche Ablehnung des geplanten § 43a SchUG („Kopftuchverbotes“) zum Ausdruck.

Der Gesetzesvorschlag steht in eklatantem Widerspruch zu den verfassungs- und menschenrechtlichen Garantien der Religionsfreiheit, der Gleichbehandlung und des Elternrechts auf religiöse Erziehung.
Darüber hinaus widerspricht er der einschlägigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH G 4/2020) sowie den Grund- und Menschenrechtsgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC).
Der Entwurf stellt einen verfassungs- und menschenrechtswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, diskriminiert eine bestimmte Bevölkerungsgruppe und unterminiert den verfassungsrechtlichen Auftrag zu pluralistischer Bildung und religiös-weltanschaulicher Neutralität.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, den vorliegenden Entwurf zurückzuziehen und stattdessen eine integrative, bildungsorientierte und dialogbasierte Politik zu fördern, die die Selbstbestimmung von Mädchen tatsächlich stärkt, ohne ihre Religionsfreiheit einzuschränken. Ein solcher Schritt wäre nicht nur ein Akt der Rechtsklarheit, sondern auch ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung – zu einem Österreich, das seine Vielfalt nicht fürchtet, sondern als Quelle seiner Stärke versteht.

Edina Husović i.A. d. Vorsitzenden des Obersten Rates u. Präsidenten
Mag. iur. Ümit Vural

Stellungnahme von

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)