Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Volks- und Hauptschulen ist verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Es verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Grundrechteordnung:
Erstens: Die Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK, Art. 14 StGG, Art. 7 B-VG) schützt nicht nur den Glauben an sich, sondern ausdrücklich auch die äußere Bekundung durch religiöse Symbole und Kleidung. Das Tragen eines Kopftuches ist ein solches Bekenntnis. Ein staatliches Verbot stellt daher einen schweren Grundrechtseingriff dar.
Zweitens: Das Verbot verletzt den Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG, Art. 14 EMRK). Es betrifft ausschließlich muslimische Mädchen und ist damit eine unsachliche, mittelbare Diskriminierung nach Religion und Geschlecht. Der Verfassungsgerichtshof hat 2020 das Kopftuchverbot in Volksschulen genau aus diesem Grund als verfassungswidrig aufgehoben. Ein neuerlicher Versuch ignoriert diese klare Rechtsprechung.
Drittens: Das Verbot scheitert an der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Eingriffe in Grundrechte sind nur dann zulässig, wenn sie einem legitimen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn sind. Weder Sicherheit noch öffentliche Ordnung sind durch das Tragen des Kopftuchs beeinträchtigt. Pädagogische oder integrationspolitische Argumente können einen solch massiven Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen.
Viertens: Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sind Schülerinnen in Österreich nach dem Religionsbekenntnisgesetz religionsmündig (§ 5 RelOG). Damit haben sie das volle Recht, ihre Religion eigenständig auszuüben – ein staatliches Verbot missachtet diese Rechtslage und wäre evident grundrechtswidrig.
Meine Verbesserungsvorschläge:
In einem freien Land gilt: Niemand darf zum Kopftuch gezwungen werden – aber auch niemandem darf es verboten werden.