Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden (36. StVO-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Der vorliegende Entwurf führt dazu, dass elektrisch betriebene Einräder (EUC), Onewheels, E-Skateboards und vergleichbare Mikromobilitätsgeräte künftig in keiner gesetzlichen Kategorie mehr enthalten sind. Durch den Ausschluss elektrischer Antriebe aus den bisherigen Auffangkategorien entsteht eine rechtliche Lücke, die ein faktisches Nutzungsverbot dieser emissionsfreien, platzsparenden und modernen Mobilitätsform bewirken würde. Das halte ich für problematisch.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Mit dem Entfall der bisherigen Zuordnungsmöglichkeiten entstehen weder mehr Sicherheit noch mehr Rechtssicherheit. Stattdessen führt die Novelle zur Kriminalisierung einer wachsenden Nutzergruppe, obwohl diese Geräte im öffentlichen Raum bereits seit Jahren verantwortungsvoll und weitgehend unfallfrei genutzt werden.
Ein implizites Verbot durch Regelungslücke ist weder verhältnismäßig noch sachlich begründbar und steht im Widerspruch zu den Zielen nachhaltiger Kurzstreckenmobilität.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Ich ersuche, im Zuge der weiteren Gesetzesbehandlung eine explizite, eigenständige Regelung für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge ohne Lenkstange aufzunehmen.
Eine klare gesetzliche Einstufung würde:
- Rechtssicherheit für Nutzer schaffen,
- der Exekutive eine eindeutige Vollzugsgrundlage geben,
- den Versicherungsbereich entlasten,
- und die Verkehrssicherheit verbessern, anstatt sie durch Verbote oder Unsicherheit zu gefährden.
Viele europäische Staaten haben derartige Lösungen bereits erfolgreich umgesetzt.
Eine rechtssichere, moderne Regelung ist zielführender als ein unausgesprochenes Vollverbot.
Mit freundlichen Grüßen