Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden (36. StVO-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
- Gut und richtig, die kleinen „e-Mopeds/Fahrzeuge“ besser zu reglementieren, weil der Wildwuchs auf Fahrradwegen zu vielen gefährlichen Situationen kommt, weil die Fahrzeuge unzulässig schnell ( bis 45 km/h) fahren (können), aber…es gibt keine Hinweise wie der Bestand der Fahrzeuge mit 25 km/h (bisher als Fahrräder erlaubt) oder 45 km/h gesetzeskonform zugelassen werden kann. Da es für diese Fahrzeuge kein CoC gibt (beim Kauf gab/gibt es nur einen DIN A4 Zettel, der aber kein CoC ist und viele werden den Zettel auch nicht mehr haben). Dann wäre wohl eine Einzelzulassung nach Vorführung bei einer KFZ Prüfstelle nötig (ca. 150€), Anmeldegebühr ca. 200€, jährliche Haftpflichtversicherung ca. 50 €, sowie jährliche §57-Überprüfung (ca. 45€). Die einmaligen Kosten sind mit 350 € bei einem Fahrzeugpreis von 1000-1500€ unverhältnismäßig hoch und ob solche Fahrzeuge überhaupt zugelassen werden können und ob die Ressourcen bei den Prüfstellen überhaupt vorhanden/kurzfristig aufzubauen wären, ist fraglich. Damit und auch mit der Überprüfungspflicht trifft man Mitmenschen, die ohnehin an unteren Ende der Verdienstleiter stehen, ganz massiv. Somit ist die Regelung in ihren Auswirkungen unverhältnismäßig: da hilft auch keine lange Übergangsfrist.
- Es fehlen m.E. auch Regelungen für die immer häufiger vorkommenden 3 und 4 rädrigen Transportfahrzeuge (ähnlich Piaggio Ape) mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und auch Seniorenfahrzeuge und die großen Sitzroller mit den breiten Reifen. Auf diesen kann man auch stehend fahren.
Der Interpretationsspielraum eines unvollständig ausformulierten Gesetzes muss dann oberstgerichtlich geklärt werden. Das kann man jetzt durch gute und vollständige Formulierung verhindern.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Die Reform ist noch nicht zu Ende gedacht und es sind auch einige Chancen nicht genützt worden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen den Fahrzeugen (Elektromopeds und andere) die 25km/h und 45 fahren können.
Meine Verbesserungsvorschläge:
25 km/h Mopeds und ähnliche 2-,3- und 4 rädrige Fahrzeuge, die nur mit elektrischer Kraft betrieben werden (ggf. auch mit oder ohne Sitz zu regeln), ab 10-25 km/h separat behandeln: Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass es auch noch eine „kleine“ Zwischen-Lösung gibt, bevor man mit der Gleichstellung mit den 45 km/h Mopeds wohl alle dieser derzeitigen Fahrzeuge unmöglich (weil zu teuer in der Nachzulassung) macht (siehe Kosten oben) oder es passiert, was für die Sicherheit auf Radwegen kontraproduktiv ist: die Essenslieferanten steigen auf die Elektrotretroller um und umgehen damit alles, was mit der neu vorgeschlagenen Regelung festgelegt wird, weil die im Stand gefahrenen Roller deutlich schwieriger zu fahren und unfallträchtiger sind, wie Berichte und auch schon Gerichtsurteile zeigen.
Erklärung: Das Problem der (zu) schnellen Essenslieferanten auf den Radwegen wird durch die vorgeschlagene Lösung zwar gelöst, weil alle (auch die langsamen) auf die Straße verbannt werden, aber dann wird das Problem dort größer. Vor allem wenn die Fahrzeuge wirklich nur 25 km/h fahren können und die deutlich stärkeren und Platzbenötigenden Autos keine Geduld haben, dahinter herzufahren und riskante Überholmanöver häufiger werden. Das Problem entsteht auch dadurch, dass diese Fahrzeuge (eMopeds) durch einfache Stecker von 25 km/h auf 45 km/h zu „tunen“ (wird beim Kauf schon dazu gesagt). Das ist zwar verboten, kann aber durch die mangelnde Verfolgbarkeit, weil es keine Identifikation über eine Nummerntafel gibt, nicht oder kaum geahndet werden.
Es gibt eine Chance auf eine Lösung, die dazwischen liegt. Man könnte das mit einer Versicherungspflicht mit Nummerntafel und Versicherungsplakette für genau EIN Kalender-Jahr (wie in Deutschland) lösen. Damit kann man Verkehrssünder verfolgen, weil sie identifizierbar sind. Und sie müssen jährlich zur Versicherung gehen, um eine neue Plakette zu bekommen. Das Bonus/Malussystem könnte dann hier auch regulierend eingreifen. Diese Fahrzeuge sollten auch keine Zulassung und keine regelmäßige Überprüfung (§57) brauchen und wären damit in diesem Punkt den Fahrrädern mit Tretkraftunterstützung gleichgestellt und bräuchten keinen Führerschein und die Kosten für die jährliche Versicherung (etwa 50€) wären auch für die finanzschwächeren Gesellschaftsmitglieder noch leistbar. Der Aufwand bei den Versicherungen ist überschaubar. Sie haben ja auch ein neues Produkt im Portfolio.
Durch die Verfolgbarkeit von Gesetzesverstößen wird sich die Situation entspannen und ähnlich gut oder schlecht wie bei Fahrradfahrern einpendeln.
Ein Mindestalter wäre aber sinnvoll festzulegen zB 14, wie es übrigens auch für Fahrräder mit Tretkraftunterstützung sinnvoll wäre.
Dadurch könnten die echten 25 km/h Fahrzeuge am Radweg bleiben und die schnelleren wir die 45 km/h Mopeds geregelt werden. Eine etwaige Helmpflicht wäre dann an die Eletrofahrräder anzugleichen. Wer ein Hirn hat, schützt es eh selber.
§2. (1) Z 22 neue Formulierung):Die Einschränkung der neu vorgeschlagenen Regelungen auf die Fahrzeuge ohne Pedale, trifft auch nicht genau, denn es gibt auch Elektromopeds mit 25km/h und Pedalen. Die wären danach Fahrräder. Das ist auch eine Lücke in der Formulierung, die genutzt werden kann und wird.
Die Radwegbenützung sollte für die reinen 25 km/h eFahrzeuge bis max 80 cm Breite offenstehen, aber nicht verpflichtend sein. Mit echten 25 km/h sollte es am Radweg kein Problem geben. Fahrräder mit und ohne Tretkraftunterstützung sind oft viel schneller.
Leistung 250 W Dauerleistung und/oder 600 W Maximalleistung: hier gibt es einen Graubereich zwischen KFG und STVO und die Elektrolastenfahrräder sind mit 250W schwach motorisiert, während ein Kinderfahrrad mit 250 W Dauer- oder ein Roller mit 600W- Peakleistung viel zu stark ist. Deswegen sollten Elektrofahrräder erst ab 14 Jahren erlaubt sein.