Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden (36. StVO-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Als Staatsbürger möchte ich einen Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit leisten.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Auf Grund der evidenten Unfallhäufigkeit mit Rollern, insbes. mit elektrisch betriebenen, beobachte ich seit geraumer Zeit, dass die Sichtbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer/innen besonders eingeschränkt ist. Dieser Umstand tritt schon sehr bald bei beginnender Dämmerung auf. Selbst wenn aus Sicht des/der Lenker/in die Helligkeit noch ausreichend erscheint, sind die Lichtverhältnisse oft nicht mehr gut genug, um selbst rechtzeitig gesehen zu werden. Nachdem diese Fahrzeuge elektrisch betrieben werden, stellt die dauernde Beleuchtung während des Betriebes keinerlei Aufwand dar und wird gleichzeitig eine wesentliche Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und somit deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht. Diese Verpflichtung hat sich schließlich bei einspurigen Kfz schon hinlänglich bewährt.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Verpflichtende Beleuchtung von E-Rollern während des Betriebes, unabhängig von Tageszeit und Lichtverhältnissen. Dazu folgende Textvorschläge:
§ 68a Abs 2: Bei der Benutzung von einspurigen elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern sind alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten, WOBEI DIESE ZUSÄTZLICH BEI JEDER BENUTZUNG ZU BELEUCHTEN SIND; hinsichtlich der Helmpflicht ist Abs. 7 maßgeblich. Die Benützungspflicht ........
§ 68a Abs 5 Z 7: Entfall des Wortlautes "bei Dunkelheit und schlechter Sicht", sodass die Ausrüstungspflicht "mit einem hellleuchtenden Scheinwerfer, der ....... und mit einem roten Rücklicht." uneingeschränkt besteht.