Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Der TNRSG Entwurf wird aus lungenfachärztlicher Sicht unterstützt.
Essentiell erscheint aber bei allen Bemühungen die wissenschaftlich fundierte Basis sämtlicher Aussagen, Begründungen und Empfehlungen, damit eine sinnvolle Umsetzung erfolgen kann. Ein respektvoller Umgang mit Betroffenen aus jedem Bereich und in jeder Situation der Betroffenheit ist für eine Verbesserung der individuellen Akzeptanz und Gesundheit notwendig (es ist zu beachten und auch in den Erörterungen ausreichend darauf hinzuweisen, dass eine Nikotinabhängigkeit per se schon eine anerkannte psychische Erkrankung lt. ICD-11 darstellt und die Erörterungen sollten zum TNRSG sollten weniger auf irgendwelchen gesellschaftlichen Bewertungen, sondern auf klar nachvollziehbaren, wissenschaftsbasierten Fakten beruhen).
Ziele sind die Prävention in jeder Form, sei es der Jugendschutz, die Primär- oder Sekundärprävention und dies mit allen zu Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten. Der Rauchstopp von Verbrennungszigaretten ist das oberste Ziel, gefolgt von schadensreduzierenden Maßnahmen bis hin zur Nikotinentwöhnung, wobei der Gebrauch von Genußmittel, auch wenn sie als Suchtmittel Verwendung finden können, ebenso wie bei anderen Substanzen (z.B. Alkohol mit „Weinkultur“, Zucker mit „Wohlfühlgefühl“) einem aufgeklärten, mündigen Bürger/in schadensgewichtet freistehen sollen. Klare Reglementierungen sind zu begrüßen, müßen aber wissenschaftlich fundiert sein, umso mehr bei eventuelle Verbote von Produktgruppen, da ansonst nicht nur die moralische Legitimierung fehlt sondern auch einem illegalen Handel und Gebrauch Vorschub geleistet wird.
Eine pragmatische Umsetzung mit einer Zigarettenraucherquote von unter 5% wie in Schweden und dem Benefit für die Volksgesundheit (z.B. bei weitem niedrigste Inzidenz von Lungenkrebs in Europa) kann als Vorbild gelten.