Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Armutskonferenz begrüßt, dass durch die Novelle des LWA-G bereits erfolgreich etablierte und stark nachgefragte Unterstützungsleistungen wie die diversen Schienen des WOHNSCHIRMS sowie die Schulstartaktion für Schüler:innen fortgeführt werden sollen. Diese Leistungen stellen einen erheblichen Beitrag zur Reduktion von Armutsgefährdung, zur Vermeidung von Wohnungs-losigkeit und der Sicherung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen dar.
2022 bis 2026 standen gemäß LWA-G für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen insgesamt 60 Mio. € für den Zeitraum von 2022 bis 2026 zur Verfügung (2022 5 Mio. €, 2023 bis 2025 je 15 Mio. € und 2026 10 Mio. €). Die Armutskonferenz begrüßt, dass diese Mittel ab 2027 auf 28 Mio. € jährlich erhöht werden sollen.
Kritisch anzumerken ist jedoch, dass das gesamte Unterstützungsvolumen im LWA-G deutlich gekürzt wird. Waren früher für die diversen Bundesmaßnahmen im LWA-G in Summe 370 Mio. € für 2022 bis 2026 vorgesehen (also im Schnitt 74 Mio. € pro Jahr), werden künftig für 2027-2029 nur noch 43 Mio. € pro Jahr für den Ausgleich der hohen Lebenshaltungs- und Wohnkosten vorgesehen. Argumentiert wird dies u.a. mit dem Wegfall diverser krisenbedingter Sonderzu-wendungen und Einmalzahlungen. Die finanziellen Belastungen in armutsgefährdeten Haushalten, die diese Zuwendungen erst notwendig gemacht haben, bestehen jedoch weiterhin:
Der Anteil der erheblich materiell und sozial benachteiligten Personen lag 2024 weiterhin auf einem Höchststand von 3,7%. 4,4% (über 184.000 Haushalte) sind nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen warm zu halten und 4,6% (über 192.000 Haushalte) hatten aus finanziellen Gründen mindestens einmal Zahlungsrückstände bei Energie- oder Wohnnebenkosten – ebenfalls ein historischer Höchststand. Zudem weisen 9 % der Haushalte einen Wohnkostenanteil am verfügbaren Einkommen von > 40 % auf und sind somit von Überbelastung durch Wohnkosten betroffen. Innerhalb der armutsgefährdeten Haushalte liegt dieser Anteil bei 41 %. Aber auch Schulkosten stellen eine wesentliche finanzielle Belastung dar: aus der Schulkostenstudie 2023/24 der Arbeiterkammer ergeben sich pro Kind durchschnittliche Kosten von 2.223 € (aufgrund von Schulmaterial, Nachhilfe, Exkursionen, Selbstbehalte, etc.), während diese in der Erhebung für das Schuljahr 2020/21 noch 1.468 € betrugen. Armutsgefährdete Haushalte müssen dabei 15 % ihres gesamten Haushaltseinkommens für den Schulbesuch ausgeben (Durchschnitt Gesamtbevölkerung: 9 %).
Diese Belastungen werden in den kommenden Monaten aufgrund geopolitischer Verwerfungen und damit einhergehenden Preissprüngen in den nächsten Monaten und Jahren vermutlich noch weiter verschärft werden. Zweck des Bundesgesetzes ist, die hohen Lebenshaltungs- und Wohnkosten für armutsgefährdete Familien auszugleichen – aus Sicht der Armutskonferenz müssen die dafür bereitstehenden Mitteln, v.a. mit Blick auf die sich anbahnenden Krisen und die anhaltende Teuerung, ausgeweitet statt gekürzt werden. Insbesondere auch deshalb, weil die bisherigen Maßnahmen, die aufgrund der Budgetprobleme Österreichs getroffen wurden, besonders untere Einkommensgruppen belasten. Das zeigen auch Berechnungen des Budget-dienstes: in Relation zu ihren Einkommen sind Haushalte mit niedrigem Einkommen stärker von den Budgetmaßnahmen betroffen als der Rest der Bevölkerung.
Die künftige Krisenentwicklung verschärft zudem ein Problem aus der Praxis, das sich bereits seit einigen Monaten zunehmend in den Beratungsstellen der Sozialorganisationen im Zusammenhang mit dem WOHNSCHIRM abzeichnet: der Umstand, dass Leistungen aus dem WOHNSCHIRM von den anspruchsberechtigten Personen nur einmalig genutzt werden können. Die Zahl der Personen, die erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten und trotz prinzipieller Erfüllung der Anspruchskriterien keine Unterstützung vom WOHNSCHIRM erhalten können, steigt dadurch seit Jahren kontinuierlich an und wird gerade angesichts der Verlängerung des Angebots zunehmend relevanter.
Die Folge ist, dass Haushalte, die z.B. im Zuge der Preisanstiege durch den Krieg in der Ukraine Leistungen aus dem WOHNSCHIRM Energie in Anspruch nehmen mussten, im Jahr 2027, wenn die Auswirkungen des Kriegs im Iran spätestens auf den Energierechnungen zu sehen sind, keine Unterstützung mehr erhalten können. In Extremfällen kann es passieren, dass ein Haushalt im Jahr 2029 keine Unterstützung mehr erhält, obwohl seit der letzten Inanspruchnahme mehr als 7 Jahre vergangen sind. Maßnahmen wie die Mietpreisbremse und der Sozialtarif für Strom entschärfen diese Situation und werden deshalb von der Armutskonferenz auch begrüßt, jedoch werden diese allein nicht ausreichen, um künftige Härtefälle zu vermeiden, solange armutsge-fährdete Haushalte weiterhin krisenbedingten Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern ausgesetzt sind. Die Armutskonferenz empfiehlt daher mit Nachdruck, nach einem gewissen Zeitraum (z.B. nach 2 Jahren) erneut die Möglichkeit einer Unterstützung zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, werden trotz Existenz vom WOHNSCHIRM zunehmend Menschen von Delogierung und Energieabschaltungen bedroht sein.
Insbesondere betreffend WOHNSCHIRM Housing First sehen wir die zeitliche Begrenzung der Finanzierung bis Ende 2029 kritisch. Diese steht nämlich einem zentralen Prinzip des Housing First-Ansatzes, nämlich langfristiger Unterstützung, entgegen. Denn Housing First soll Menschen die Möglichkeit bieten, immer wieder bei Problemen rund ums Wohnen Unterstützung zu erhalten und damit nachhaltige Wohnungssicherung zu schaffen. Die Befristung des Gesetzes birgt somit das Risiko, dass Bedarfe nach dem Auslaufen der Maßnahme nicht mehr gedeckt werden können und somit keine langfristige Unterstützung mehr möglich ist, wodurch das Delogierungsrisiko steigt. Ziel sollte deshalb eine unbefristete gesetzliche Verankerung des WOHNSCHIRMS sein.
Hinsichtlich der Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler begrüßen wir grundsätzlich die Verlängerung von Schulstartklar! sowie Schulstartplus!. Allerdings würden wir eine Ausweitung der Zielgruppe auf alle armutsgefährdeten Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, begrüßen. Denn hohe Schulkosten belasten nicht nur jene, die in Haushalten mit Sozialhilfebezug leben, sondern auch in anderen Haushalten mit hohem Armutsgefährdungsrisiko. Das sind bspw. Haushalte, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Ein-Eltern-Haushalte sowie Mehr-Kind-Haushalte. Außerdem möchten wir betonen, dass hohe Schulkosten nicht nur während Phasen hoher Inflation eine Belastung für Familien mit Kindern darstellen, wie die bereits oben zitierte Schulkostenstudie der Arbeiterkammer deutlich macht. Deshalb gilt es einerseits generell die Schulkosten zu senken und andererseits Sozialleistungen so auszugestalten, dass Bildung für alle Kinder und ihre Familien leistbar ist.