Paketsteuergesetz; Finanzausgleichsgesetz 2024, Änderung (8/SN-104/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Paketsteuergesetz erlassen und das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Bereits heute ist es durch überbordende Bürokratie, wie z.B. den Verpackungsbevollmächtigten, für BürgerInnen mit österreichischem Wohnsitz deutlich aufwendiger bis unmöglich, an zahlreiche Güter, vor allem von kleineren Händlern sowohl aus dem EU-Ausland als auch aus Drittstaaten zu gelangen.

Diese Besteuerung wird lediglich dazu führen, das für ÖsterreicherInnen der Zugang zu vielen Waren erneut deutlich erschwert bis verunmöglicht wird, was jedem Gedanken des EU-Freihandels zuwiderläuft.

Anstatt zur Wertschöpfung etwa im Versandhandel und mehr Steuereinnahmen wird dieses Gesetz lediglich dazu führen das erneut sehr viele Händler den Verkauf nach Österreich komplett einstellen werden.

Der lokale Einzelhandel kann diese Lücke nicht schließen, da es besonders im Bereich der Elektronik oder Bekleidung wirtschaftlich gar nicht möglich ist, die heutige Vielfalt an nachgefragten Produkten ständig Lokal vorrätig zu halten.


Meine Verbesserungsvorschläge:
Paketbesteuerung vollständig streichen, stattdessen die Steuern auf harten Alkohol und Tabak deutlich erhöhen. Besonders die Besteuerung auf Tabak ist im Vergleich zu Deutschland bei ähnlichem Haushaltseinkommen deutlich zu gering.