42. KFG-Novelle (17/SN-105/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (42. KFG-Novelle)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ergänzung des § 4 Abs. 7b KFG um LKW mit schweren Aufbauten (Kran, Greifer, Kipper)

Formulierungsvorschlag:
Fahrzeuge, die betriebsbedingt über einen druck- und vakuumfesten Tank verfügen (Saug-
Druck-Tankfahrzeuge) oder betriebsbedingt mit Kränen oder Greifarm ausgerüstet sind oder
betriebsbedingt über Kippvorrichtungen der Ladeflächen verfügen, dürfen abweichende von
den Bestimmungen des Abs. 7 und Abs. 7a im Rahmen der zulässigen Achslasten folgende Werte
für das Gesamtgewicht nicht überschreiten:
1. Fahrzeuge mit zwei Achsen …………………… 20 000 kg,
2. Fahrzeuge mit drei Achsen ……………………. 29 000 kg,
3. Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen ……. 37 000 kg,
4. Kraftwagen mit Anhänger……………………… 44 000 kg,
5. Sattelkraftfahrzeuge……………………………….42 000 kg.


Begründung:
Eine Erhöhung der höchstzulässigen LKW-Gesamtgewichte von Fahrzeugen mit schweren Aufbauten (Kran, Greifer, Kipper) um 10% senkt CO2-Emissionen, entlastet den Verkehr, spart Treibstoff ein und unterstützt österreichische Unternehmen und sichert Arbeitsplätze in der Region:
• Reduktion um 900.000 LKW-Fahrten pro Jahr federt anwachsendes Verkehrsaufkommen ab und erhöht die Verkehrssicherheit
• Verminderung von Lärm, Staub und Verkehr entlastet Anrainer in den Gemeinden
• Jährliche Einsparung von 11,4 Mio. kg CO2-Äquivalenten/Emissionen
• Verringerung des Dieselverbrauchs um 3,6 Mio. Liter jährlich
• Effizientere Beladung durch höhere Nutzlast schafft positiven Impuls für Baukonjunktur und sichert Arbeitsplätze in den Regionen von ganz Österreich

Diese Fahrzeugtypen kommen vorrangig im regionalen Baustellenzulieferverkehr zum Einsatz und sind somit auf lokale Versorgungswege beschränkt.

Stellungnahme von

Fachverband der Stein- und keramischen Industrie

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