Paketsteuergesetz; Finanzausgleichsgesetz 2024, Änderung (54/SN-104/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Paketsteuergesetz erlassen und das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Geplante Paketabgabe

Trotz 100-Millionen-Schwelle trifft die Abgabe über die Plattformfiktion tausende heimische KMU – Doppelschaden für den österreichischen Online-Handel durch Kundenverlust und Margendruck

Die vom Bundesministerium für Finanzen geplante Paketabgabe wird aus Sicht des Landesgremiums Versand-, Internet- und allgemeiner Handel der WKO Oberösterreich den österreichischen Online-Handel schwer beschädigen und zugleich genau jene Konsument:innen am stärksten belasten, die am meisten auf Versandhandel angewiesen sind.

Die Abgabe klingt auf den ersten Blick nach einer Maßnahme gegen Konzerne – schließlich gilt sie nur für Versandhändler mit über 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Durch die sogenannte Plattformfiktion in § 2 Abs. 4 des Entwurfs werden aber tausende heimische Kleinunternehmen getroffen, die über Marktplätze wie Amazon oder eBay verkaufen. Die Zeche zahlen doppelt: der österreichische Online-Handel und jene Menschen, die am stärksten auf den Versandhandel angewiesen sind.

Plattformfiktion trifft heimische KMU, nicht Temu und Shein

Die Plattformfiktion bewirkt, dass Umsätze über Marktplätze wie Amazon oder eBay dem Plattformbetreiber als dessen Versandhandelsumsätze zugerechnet werden. Damit überschreiten diese Plattformen die 100-Millionen-Schwelle automatisch – und werden die Abgabe betriebswirtschaftlich an die darauf verkaufenden Händler:innen weitergeben. Allein bei Amazon verkaufen tausende heimische KMU mit einem Gesamtumsatz von 610 Mio. Euro [1]. Amazon selbst warnt öffentlich: „Tausende österreichische KMUs, die über Online-Marktplätze verkaufen und exportieren, wären belastet“ [2].

Doppelschaden für den heimischen Online-Handel

Viele österreichische KMU werden die Abgabe nicht ohne Weiteres weitergeben können. Wer auf Amazon unter dem FBA-Programm verkauft, ist in der Preisgestaltung an den Deutschland-Preis gekoppelt und kann Österreich nicht länderspezifisch teurer anbieten, ohne den Markt ganz zu verlieren. Bei Produkten mit niedrigem Deckungsbeitrag müssen Händler die Abgabe aus der eigenen Marge finanzieren. Zusätzlich verlieren sie preissensible Kunden, die bei einem Aufschlag von rund 2 Euro brutto pro Paket auf andere Kanäle ausweichen – besonders spürbar in grenznahen Regionen wie Oberösterreich Richtung Bayern. Der heimische Online-Handel – eine Branche, die in Österreich 13,1 Milliarden Euro Wertschöpfung und rund 250.000 Arbeitsplätze sichert [1] – trägt damit die Hauptlast der Gegenfinanzierung.

Wer auf den Online-Handel angewiesen ist, zahlt die Zeche

Die USt-Senkung auf Grundnahrungsmittel bringt einem österreichischen Durchschnittshaushalt laut Regierungsangaben rund 100 Euro Entlastung pro Jahr [3]. Dieser Betrag wird durch die Paketabgabe wieder spürbar reduziert: Bei 80 bis 112 Paketen pro Haushalt und Jahr [4, 5, 6] und rund einem Drittel steuerpflichtiger Pakete entsteht eine Mehrbelastung von etwa 50 bis 70 Euro. Für Vielbesteller, ländliche Haushalte, Mobilitätseingeschränkte und Pflegebedürftige – also jene Menschen, die am stärksten auf Versandhandel angewiesen sind – kann die Mehrbelastung die Entlastung vollständig aufzehren und übersteigen. Die WKOÖ-Studie zum Online-Kaufverhalten zeigt: 76 % der Österreicher:innen kaufen heute bewusst hybrid – stationär und online [7].

Die Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel – eine Entlastung, die versteckt im Regalpreis liegt und im Alltag kaum spürbar wird hiermit finanziert werden soll, greift er auf der anderen Seite zu einer Abgabe, die Konsumentinnen und Konsumenten bei jeder Bestellung aktiv bezahlen müssen. Kein fairer Ausgleich, sondern Umverteilung zu Lasten einer ganzen Branche und zu Lasten jener Menschen, die am stärksten auf den Versandhandel angewiesen sind wird hier deutlich.

Belastung auch für den stationären Handel mit Online Kanälen

Zahlreiche stationäre Händler haben ihr Portfolio zu Zeiten von Corona um Online Vertriebskanäle erweitert. Viele davon OHNE eigenen Shop, sondern unter Inanspruchnahme der Plattformen, die nun von der Paketabgabe betroffen sind. Die Maßnahme trifft daher insbesondere jene Händler, die über keine eigene online Verkaufsinfrastruktur verfügen.

Doppelbelastung neben bereits beschlossenen EU-Maßnahmen

Die ursprünglich adressierten Drittstaaten-Plattformen Temu und Shein werden durch EU-Recht ohnehin schon belastet: ab 1. Juli 2026 mit einem Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket unter 150 Euro Warenwert, ab 1. November 2026 zusätzlich durch eine EU-Bearbeitungs­gebühr [9]. Die nationale Paketabgabe schafft damit keine Fairness gegenüber den Billig-Plattformen, sondern ein zusätzliches Handelshemmnis für heimische Anbieter.

Dringendes Ersuchen diesen Gesetzesentwurf zu überdenken

Oben genannte Gründe führen dazu, dass ich diesen Gesetzesentwurf in keinster Weise gut heißen kann und Sie auffordere, diesen in seinen Grundsätzen zu überdenken. Ich spreche von Wettbewerbsverzerrung, Doppelbelastung und einer Schwächung österreichischer KMU einer Branche, die Wertschöpfung, Arbeitsplätze und digitale Kompetenz nach Österreich bringt.

Gerald G. Walter,
Obmann Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel der WKO Oberösterreich

Quellen

[1] EcoAustria im Auftrag von Amazon, Mai 2025: „Aktuelle volkswirtschaftliche Bedeutung des E-Commerce in Österreich“ – 13,1 Mrd. Euro Wertschöpfung, 250.000 Arbeitsplätze, 2.500 KMU auf Amazon mit 610 Mio. Euro Umsatz. https://ecoaustria.ac.at/e_commerce_oesterreich/
[2] APA-Meldung, wiedergegeben u.a. in nachrichten.at, SN.at, trend.at, 23./24.04.2026: „Händler üben Kritik an geplanter Paketabgabe“ (Zitate Gutschi/Otto, Saliger/XXXLutz, Amazon-Sprecherin). https://www.nachrichten.at/wirtschaft/haendler-ueben-kritik-an-geplanter-paketabgabe;art15,4163717
[3] Regierungsangaben zur Mehrwertsteuer-Senkung auf Grundnahrungsmittel ab 01.07.2026: Gesamtvolumen rund 400 Mio. Euro pro Jahr, verteilt auf ca. 4 Mio. Haushalte in Österreich – entspricht durchschnittlich rund 100 Euro Entlastung pro Haushalt und Jahr (weekend.at, 14.01.2026). https://www.weekend.at/chronik/wie-viel-spare-ich-senkung-steuer-grundnahrungsmittel
[4] Kurier, 13.01.2026: „Paketmengen in Österreich auf Rekordniveau“. https://kurier.at/wirtschaft/pakete-oesterreich-post-bestellung-2025/403120420
[5] LeadersNet, 16.01.2026: „Post bleibt Nummer eins am heimischen Paketmarkt“. https://www.leadersnet.at/news/97071,post-bleibt-nummer-eins-am-heimischen-paketmarkt.html
[6] MeinBezirk.at, 28.01.2026: „Wiens Zusteller lieferten 540.000 Pakete pro Werktag aus“ (ca. 112 Pakete pro Haushalt und Jahr). https://www.meinbezirk.at/wien/c-wirtschaft/wiens-zusteller-lieferten-540000-pakete-pro-werktag-aus_a6952712
[7] IMAS International im Auftrag der WKO Oberösterreich, April 2025: „WKOÖ Onlineeinkauf – Onlinekaufverhalten der Österreicher:innen“, Archiv-Nr. 025041, n=1.015.
[8] WKÖ-Bundesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, April 2026: „WKÖ-Smuk warnt vor Paketsteuer: Risiko für Preise und Wettbewerbsfähigkeit“. https://www.wko.at/oe/oesterreich/warnung-vor-paketsteuer
[9] Europäisches Parlament / Rat der EU, Einigung März 2026: EU-Pauschalzoll von 3 Euro für Pakete unter 150 Euro ab 01.07.2026 und EU-Bearbeitungsgebühr ab 01.11.2026 auf Drittstaaten-Sendungen