Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
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Inhalt
Die Technische Universität Graz nimmt zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002 (Budgetbegleitgesetz 2027–2028, Beitrag des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung), GZ. 2026-0.436.563, fristgerecht Stellung:
2025 informierte das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) die Universitäten, dass das BMFWF im Hinblick auf den „FTI-Pakt“ der österreichischen Bundesregierung einen Finanzierungsbedarf für das Kalenderjahr 2027 durch Umschichtung aus Mitteln des BMFWF sah. 2025 konnte in einem konstruktiven Dialog zwischen den Universitäten und dem BMFWF eine einvernehmliche Lösung erzielt werden, in deren Rahmen alle österreichischen öffentlichen Universitäten im Wege einer Ergänzung zu den Leistungsvereinbarungen für 2025–2027 einer nachträglichen Reduktion ihrer Globalbudgets für das Kalenderjahr 2027 um insgesamt 150 Mio. EUR zugestimmt haben.
Dies erfolgte noch vor der einseitigen Absichtserklärung der Wissenschaftsministerin vom 18. Mai 2026 betreffend Pläne für eine massive nominelle und reale Reduktion der Universitätenbudgets für die Leistungsvereinbarungsperiode 2028–2030 gegenüber den (ohnedies bereits reduzierten) Universitätenbudgets für 2025–2027.
Wie aus dem Vorblatt und aus der wirkungsorientierten Folgeabschätzung hervorgeht, soll der vorliegende Gesetzesentwurf der gesetzlichen Umsetzung dieser 2025 akkordierten nachträglichen Reduktion der Globalbudgets der österreichischen öffentlichen Universitäten für das Kalenderjahr 2027 um insgesamt 150 Mio. EUR dienen.
Die Technische Universität Graz ersucht zur Vermeidung weiterer Verunsicherungen dringend, diesen konkreten Betrag auch im Gesetzestext zu verankern, beispielsweise indem an den vorgeschlagenen § 143 Abs. 108 UG der folgende Satz angefügt wird: „Dabei kann der gemäß Abs. 102 festgesetzte Gesamtbetrag einmalig um bis zu 150 Mio. EUR reduziert werden.“