Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (42. KFG-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Als Privatperson stehe ich der geplanten Ausdehnung der § 57a-Prüfintervalle vom bisherigen Modell „3-2-1“ auf „4-2-2-2“ äußerst kritisch gegenüber.
Mein Hauptargument ist die Verkehrssicherheit. Die regelmäßige § 57a-Begutachtung dient nicht nur der Kontrolle offensichtlicher Mängel, sondern der systematischen Überprüfung von sicherheitsrelevanten Bauteilen, Umweltstandards und der Zulässigkeit von Fahrzeugänderungen. Diese umfassende Kontrolle wird weder bei einem Reifenwechsel noch bei einem regulären Service durchgeführt.
Besonders kritisch sehe ich die geplante Verlängerung der Prüffrist bei Vielfahrern. Ein Fahrzeug, das jährlich 50.000 Kilometer oder mehr zurücklegt, hätte bei der ersten verpflichtenden § 57a-Begutachtung bereits rund 200.000 Kilometer Fahrleistung erreicht. Zahlreiche sicherheitsrelevante Komponenten wie Fahrwerksteile, Lenkung, Bremsen oder Abgasanlagen unterliegen jedoch primär einem verschleißbedingten und damit kilometerabhängigen Alterungsprozess. Es erscheint daher nicht sachgerecht, ein Fahrzeug mit 200.000 Kilometern Laufleistung erstmals einer behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Prüffristen sollten daher nicht ausschließlich am Fahrzeugalter orientiert werden, sondern auch die tatsächliche Nutzung berücksichtigen.
Ein Fahrzeug mit 30.000 km und eines mit 200.000 km würden nach dem neuen Modell gleich behandelt sein, obwohl der technische Verschleiß völlig unterschiedlich ist.
Sollte dennoch über eine Anpassung der Prüfintervalle nachgedacht werden, wäre eine differenzierte Lösung sinnvoller. Beispielsweise könnten besonders zuverlässige Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge mit lückenlos dokumentierter Wartung gesondert betrachtet werden. Eine generelle Verlängerung der Prüfintervalle für alle Fahrzeuge halte ich jedoch für den falschen Weg.
Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung kann ich nur begrüßen. Eine moderne, zentrale Fahrzeugdatenbank, digitale Prüfbestätigungen sowie die Abschaffung der physischen Begutachtungsplakette erscheinen sinnvoll und zeitgemäß.
FAZIT: Aus meiner Sicht ein klares NEIN zur Verlängerung der Prüfintervalle, ein klares JA zur Digitalisierung und Abschaffung der physischen Begutachtungsplakette.