Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (42. KFG-Novelle)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Ich bin der Auffassung, dass die geplante Änderung eine erhebliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit mit sich bringen kann.
Mein Hauptargument für bzw. gegen das Vorhaben:
Ich bin gelernter Kfz-Techniker und § 57a KFG-Prüftechniker. Derzeit bin ich als Polizist überwiegend im Verkehrsdienst tätig. Darüber hinaus engagiere ich mich in meiner Freizeit als Rettungssanitäter.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein großer Teil der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Verantwortung für die regelmäßige technische Überwachung ihres Kraftfahrzeuges eigenständig wahrzunehmen. Ein Prüfintervall von zwei Jahren bedeutet im ungünstigsten Fall, dass ein Fahrzeug über diesen gesamten Zeitraum keine Werkstatt von innen sieht. Aufgrund von Ganzjahresreifen und teilweise sehr langen Serviceintervallen ist dies durchaus realistisch.
Ein Blick auf den täglichen Straßenverkehr zeigt zahlreiche technische Mängel an Fahrzeugen: verschlissene Bremsbeläge, ausgeschlagene Achskomponenten, gebrochene Fahrwerksfedern, durchgerostete und dadurch übermäßig laute Auspuffanlagen, defekte Beleuchtungseinrichtungen, abgefahrene oder beschädigte Reifen, Steinschläge in Windschutzscheiben, verschlissene Scheibenwischerblätter, manipulierte Abgasnachbehandlungssysteme (DPF, AGR usw.) und vieles mehr. Die Aufzählung ließe sich nahezu beliebig fortsetzen. Gleichzeitig ist fraglich, ob die zunehmende Zahl importierter Fahrzeuge neuer Hersteller zu einer Verbesserung der Fahrzeugqualität beitragen wird.
Es stellt sich daher die Frage, wie sinnvoll es ist, Fahrzeuge über längere Zeiträume ohne technische Überprüfung am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, insbesondere wenn für bestimmte Fahrzeugmodelle und Hersteller noch keine ausreichenden Langzeiterfahrungen hinsichtlich Haltbarkeit, Korrosionsbeständigkeit und Betriebssicherheit vorliegen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit im Verkehrsdienst mache ich Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker regelmäßig auf technische Mängel an ihren Fahrzeugen aufmerksam. Häufig erhält man dabei Antworten wie: „Das ist schon immer so gewesen“, „Und was soll ich jetzt machen?“, „Dann werde ich wohl einmal in die Werkstatt fahren müssen“, „Ich habe ohnehin in einigen Wochen einen Termin in der Werkstatt“ oder „Mein Pickerl ist doch noch gültig“. Die praktische Erfahrung zeigt, dass vielen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern technische Mängel gleichgültig sind, solange das Fahrzeug noch fahrbereit erscheint.
Auch die Umstellung der Prüfintervalle bei Motorfahrrädern hat aus meiner Sicht zusätzliche Probleme geschaffen. Verkehrsunfälle mit Personenschäden infolge technischer Defekte, insbesondere durch gerissene Antriebsketten, sind keineswegs außergewöhnlich. Ein Motorfahrrad erst nach drei bzw. vier Jahren erstmals einer technischen Überprüfung zuzuführen, erscheint daher weder sachgerecht noch im Interesse der Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf junge Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Darüber hinaus sind auch wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Zahlreiche Werkstätten haben sich auf die Durchführung von § 57a-Begutachtungen spezialisiert und die dafür erforderliche Infrastruktur sowie entsprechendes Fachpersonal aufgebaut. Eine deutliche Verlängerung der Prüfintervalle kann zu einem Rückgang des Prüfaufkommens führen und damit wirtschaftliche Nachteile für diese Betriebe sowie den Verlust qualifizierter Arbeitsplätze nach sich ziehen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Der bestehende Mängelkatalog sowie die geltende Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) entsprechen in mehreren Bereichen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Moderne Fahrzeuge werden zunehmend komplexer und erfordern klare, einheitliche und nachvollziehbare Prüfvorgaben anstelle individueller Auslegungen durch einzelne Prüferinnen und Prüfer.
Insbesondere muss der Mängelkatalog an die Anforderungen moderner Hochvoltfahrzeuge angepasst werden. Darüber hinaus sollte eine Hochvoltausbildung für § 57a KFG-Prüftechniker verpflichtend vorgeschrieben werden. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb Personen die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges beurteilen dürfen, ohne über fundierte Kenntnisse der Hochvolttechnik zu verfügen.
Eine Anpassung der Prüfintervalle kann grundsätzlich durchgeführt werden, sollte jedoch zwingend mit einer Reform der § 57a-Begutachtung verbunden werden. Derzeit wird im Wesentlichen lediglich der aktuelle Zustand eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Überprüfung festgestellt. Wird jedoch ein bereits acht Jahre altes Fahrzeug für weitere zwei Jahre zum Verkehr zugelassen, müssen klare und nachvollziehbare Kriterien definiert werden, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist.
Vor allem bestehende leichte Mängel sollten deutlich kritischer bewertet werden, wenn bis zur nächsten verpflichtenden Begutachtung ein Zeitraum von zwei Jahren vergeht. Ohne entsprechende Anpassungen besteht die Gefahr, dass sich technische Mängel über längere Zeiträume unbemerkt verschlechtern und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus ist eine moderne und an den aktuellen Stand der Technik angepasste Ausgestaltung des § 57a-Begutachtungssystems erforderlich, um die Verkehrssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Eine weitere Überlegung wäre die Einführung einer verbindlichen Mindestprüfdauer für § 57a-Begutachtungen sowie die Festlegung eines angemessenen Kostenrahmens. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die erforderliche Zeit für eine sorgfältige und qualitativ hochwertige Überprüfung tatsächlich aufgewendet wird. Die Praxis zeigt, dass Fehler bei Begutachtungen oftmals auf Zeitdruck und wirtschaftliche Zwänge zurückzuführen sind. Eine stärkere Qualitätsorientierung würde daher sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Glaubwürdigkeit des Begutachtungssystems zugutekommen.