GeoSphere Austria-Gesetz – GSAG, Änderung (4/SN-114/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das GeoSphere Austria-Gesetz – GSAG geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zu § 4 Abs. 3 Z 8 lit. e

Die vorgeschlagene Ersetzung des Begriffs „Bibliothek“ durch „Bücher- und Schriftensammlung“ wird äußerst kritisch gesehen.

Mit dem Begriff „Bibliothek“ sind etablierte fachliche Standards und professionelle Strukturen verbunden. Diese umfassen unter anderem bibliothekarische Fachqualifikationen, Metadatenmanagement, geregelte Benutzungs- und Entlehnprozesse, Bestandserhaltung, Open-Access-Services sowie die langfristige Sicherung und Bereitstellung wissenschaftlicher Information.

Die vorgeschlagene Änderung reduziert diese komplexen Aufgaben sprachlich auf das bloße Vorhandensein von Beständen. Dies wird der Rolle einer wissenschaftlichen Bibliothek als Einrichtung der Informationsversorgung, Wissensorganisation, Forschungsunterstützung und als Bestandteil der nationalen informationswissenschaftlichen Infrastruktur nicht gerecht.

Für eine moderne Institution wie GeoSphere Austria erscheint die Abkehr vom Begriff „Bibliothek“ daher weder fachlich noch wissenschaftspolitisch nachvollziehbar. Es wird angeregt, die bisherige Formulierung beizubehalten.