Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das GeoSphere Austria-Gesetz – GSAG geändert wird
Kurzinformation
Ziel
Schaffung der United Nations Disaster Risk Reduction (UN-DRR)-SchadensdatenbankInhalt
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die UN-DRR-SchadensdatenbankRedaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 03.06.2026
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der Novelle sollen neben den notwendigen legistischen Anpassungen im Zuge des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auch Regelungen erneuert werden, die sich in der Praxis als nicht zweckmäßig bzw. unwesentlich herausgestellt haben. Mit dem Inkrafttreten des IFG sollen notwendige legistische Anpassungen vorgenommen werden, um die Transparenz staatlichen Handelns weiter zu stärken.Es soll eine zentrale United Nations Disaster Risk Reduction (UN DRR)-Schadensdatenbank eingeführt werden. Derzeit sind Daten über Naturkatastrophen und technische Katastrophen sowie deren Ursachen in Österreich in sehr vielen, unterschiedlich organisierten Datenbanken gespeichert. Es existiert bisher keine gemeinsame Plattform, die Berechtigten einen einheitlichen Zugang zu den vorhandenen Daten ermöglicht.
Alle entsendenden Organe, die mehr als ein Mitglied nominieren, sollen verpflichtet werden, bei ihren Nominierungen die Frauenquote einzuhalten.
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 03.06.2026 | Einlangen im Nationalrat | |
| 03.06.2026 | Ende der Begutachtungsfrist 15.07.2026 | |
| 16.07.2026 | Übermittlung an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung |
Zu diesem Gegenstand ist keine Stellungnahme mehr möglich.
Es werden nur jene Personen namentlich angeführt, die mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
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