Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Dies ist die Stellungnahme des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark
Die Stellungnahme bezieht sich auf die geplanten Änderungen im Hochschulgesetz 2005.
ad § 8 Abs. 1: Grundsätzlich begrüßen wir es, dass pädagogische Hochschulen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung Führungskräfte sowie Lehrpersonen bei ihrer Professionalisierung zu unterstützen dürfen. Die Beschränkung auf die beiden speziellen Formate „Supervision“ und „Coaching“ sowie die Verpflichtung, genau diese Formate an
bieten zu müssen, betrachten wir jedoch als eine hinderliche Einschränkung der Unterstützungsformate.
ad § 59 Abs. 1 Z 9 bzw. § 61 Abs. 1 Z 8: Die Änderung wird ausdrücklich begrüßt. Bisher endete die Zulassung nur durch Kündigung durch den Dienstgeber oder durch Entlassung. In der Praxis kam es jedoch immer wieder zu Kündigungen durch die Lehrperson bzw. zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses. Dass diese Fälle nun ebenfalls erfasst sind, erachten wir als sehr sinnvoll, da ein Studium in all diesen Situationen nicht sinnvoll fortgeführt werden kann.
ad § 62 Abs. 2 Z 6: Die Plicht der Studierenden, ein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bekanntzugeben, begrüßen wir ausdrücklich.