Luftfahrtgesetz, Änderung (12/SN-119/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die AIR&MORE OG spricht sich gegen die geplante Änderung des § 24j Abs. 3 LFG in der vorgesehenen Form aus. Aus unserer Sicht gefährdet die geplante Pauschalregelung den Geschädigtenschutz, das direkte Klagerecht gegen den Versicherer und die praktische Wirksamkeit der Drohnen-Pflichtversicherung.
(siehe PDF-Anlage)

Der Entwurf soll pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen für unbemannte Luftfahrzeuge der offenen und speziellen Kategorie, einschließlich UAS über 25 kg Abfluggewicht, ausdrücklich zulassen. Problematisch ist dabei nicht die Bündelung mehrerer UAS in einer Polizze, sondern eine pauschale Pflichtversicherung ohne nachweisbare Zuordnung zum konkret betriebenen UAS.

Gerade weil die Betreiberregistrierung kein Geräteregister ist, darf der Versicherungsnachweis nicht ebenfalls geräteblind werden. Im Kontroll- oder Schadenfall muss nachvollziehbar bleiben, welche konkret betriebene oder schadenverursachende Drohne von welcher Polizze umfasst ist.

Mehrgeräte-Polizzen sollten daher nur zulässig sein, wenn jedes betriebene UAS dem Versicherungsvertrag, dem Versicherungsnachweis, einem Polizzennachtrag oder einer vom Versicherer bestätigten Geräteaufstellung eindeutig zugeordnet werden kann.

Die vollständige Begründung, insbesondere zu Geschädigtenschutz, direktem Klagerecht, Europarecht, Kfz-Analogie, Versicherungsaufsicht und Konsumentenschutz, findet sich in der beigefügten Stellungnahme.

Stellungnahme von

AIR&MORE OG; Geschäftsführung

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