Schulunterrichtsgesetz und Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz, Änderung (15/SN-13/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz für Elementarpädagog*innen geändert wird.

In vielen europäischen Ländern, so auch in Österreich, wurde die Elementarpädagogik kontinuierlich ausgebaut, was sich nicht zuletzt an den deutlich steigenden Betreuungsquoten – die über die Statistik Austria dokumentiert sind – zeigt. Dabei verdeutlichen die Zahlen auch, dass die Kinder immer jünger werden, wenn sie mit dem Besuch einer elementarpädagogischen Einrichtung beginnen. Neben der Familie sind elementarpädagogische Einrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr daher bedeutsame Sozialisations-, Entwicklung- und Bildungsräume. In diesem Sinne ist etwa auf der Webseite des Bundeskanzleramtes zu lesen, dass durch „die Bildung und Betreuung in elementarpädagogischen Einrichtungen … der Grundstein für den Erfolg in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn gelegt“ wird.



Diese „Wirkung“ hängt, wie uns internationale Forschung zeigt, von der Qualität der pädagogischen Arbeit in elementarpädagogischen Einrichtungen hab. Hohe Qualität wiederum hängt im Wesentlichen von gut qualifizierten und professionell agierenden Elementarpädagog*innen ab. Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass das Bundesministerium für Bildung mit diesem Entwurf auf eine Erweiterung der Ausbildungsangebote auf tertiärer Ebene zur Erfüllung der fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagogik*innen abzielt. Dies ist nicht nur als Qualitätsoffensive, sondern auch als langfristige Personaloffensive (Stichwort Fachkräftemangel) zu begrüßen und entspricht mitunter den Berichten sowie Empfehlungen des EU-Förderprogramms TSI , das in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführt wurde.

In der vorliegenden Fassung des Entwurfs auf S. 2 unter Artikel 2 werden folgende Änderungen vorgeschlagen, auf die wir nun Bezug nehmen möchten:

• „1. In Artikel I § 1Z 1 lit.g wird nach dem Wort ‚Universitätslehrgang‘ die Wortfolge ‚oder Hochschullehrgangs‘ im Ausmaß von 120 ECTS eingefügt“

Wir begrüßen, dass mit dieser Änderung die Absolvierung eines Hochschullehrgangs ebenfalls die Anstellungserfordernisse für die Tätigkeit als Elementarpädagog*in erfüllt sind. Solche außerordentlichen BA-Studienprogramme (die über Hochschul- bzw. Universitätslehrgänge angeboten wer-den) werden allerdings auch im Umfang von 180 ECTS angeboten. Um für eine größtmögliche Transparenz und Klarheit Sorge tragen zu können, lehnen wir diese Änderung daher ab und sprechen uns dafür aus, folgende Änderung des Entwurfes vorzunehmen:

• „2. Dem Artikel I § I lit.g wird folgende lit. h. angefügt: ‚h) Absolvierung eines ordentlichen Bachelorstudiums ‚Elementarpädagogik“ sowie eines Universtitäts-/Hochschullehrgangs Elementarpädagogik im Ausmaß von 180 ECTS;“

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen



Mag.a Dr.in Nina Hover-Reisner,
Prof. (FH) Mag.a Dr.in Elisabeth Steiner


Themen

Stellungnahme von

Fachhochschule Campus Wien; Department Soziales