Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme des Netzwerks SprachenRechte
zu Artikel 1 Änderung des Schulunterrichtsgesetzes und seiner Begründung
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Das Netzwerk SprachenRechte ist ein Netzwerk von Sprachwissenschaftler:innen, -didaktiker:innen, Erwachsenenbildner:innen, Pädagog:innen, Jurist:innen und Dolmetscher:innen, das sich im öffentlichen Diskurs für die Wahrung von Sprachenrechten einsetzt.
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert werden, möchten wir zu Artikel 1 und seiner Begründung Stellung nehmen.
1. Grundsätzliches
Die geplante Einführung eines auf sechs Monate befristeten Orientierungsunterrichts, der neu zugewanderten Schüler:innen nach einer Fluchterfahrung einen geschützten Übergangsraum bieten soll, wird grundsätzlich begrüßt. Eine strukturierte, zeitlich begrenzte Phase der Orientierung kann einen wertvollen Beitrag zur erfolgreichen schulischen Integration leisten, sofern sie konzeptuell und organisatorisch sorgfältig ausgestaltet wird.
Unklar bleibt jedoch, an welche Zielgruppe sich die gesetzliche Regelung konkret richtet. Der zeitliche Zusammenhang mit dem Aussetzen der Familienzusammenführung – welcher im Gesetzestext gleichzeitig als Begründung angeführt wird – wirft die Frage auf, ob nicht nur neu ankommende, sondern auch bereits länger anwesende Schüler:innen betroffen sein könnten. In diesem Zusammenhang besteht die Sorge, dass das vielfach von Fachverbänden und Wissenschaftler:innen kritisch beurteilte Modell der Deutschförderklassen durch die geplante Maßnahme de facto um weitere sechs Monate verlängert wird.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Netzwerks zur Einführung der Deutschförderklassen , deren Argumentation durch aktuelle Studien der Universität Wien gestützt wird, sowie auf unsere bereits im Rahmen der Stellungnahme zum aktuellen Regierungsprogramm geäußerten Bedenken.
2. Offene Fragen zur organisatorischen Ausgestaltung
Die konkrete Ausgestaltung der Orientierungsklassen bleibt derzeit unklar, obgleich diese für eine qualitätsvolle Umsetzung von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere bedarf es einer transparenten Regelung der Orientierungsgespräche und der damit verbundenen Kompetenzfeststellung. Es ist derzeit nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien Fähigkeiten – insbesondere soziale Kompetenzen – erfasst werden sollen. Eine unklare und subjektive Einschätzungspraxis kann zu Verunsicherung bei Eltern und Schüler:innen führen, insbesondere in der sensiblen Phase des Ankommens. Dies würde dem intendierten Zweck des Gesetzes entgegenwirken.
Wir empfehlen daher die Entwicklung eines fachlich fundierten und transparenten Verfahrens, das auch den Übergang in den Regelschulbetrieb klar regelt.
Die Zusammensetzung der Orientierungsklassen ist ebenfalls nicht spezifiziert. Es ist zu befürchten, dass – wie in bestehenden Deutschförderklassen – eine starke Altersheterogenität vorherrschen wird, was aus pädagogischer Sicht problematisch ist und die individuelle Förderung erschwert.
Zudem bleibt offen, welche Qualifikationen Lehrpersonen mitbringen müssen, um in Orientierungsklassen unterrichten zu können. Angesichts der hohen Komplexität der Anforderungen ist die Frage nach Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, etwa in den Bereichen Diversität, Mehrsprachigkeit und Traumapädagogik, zentral. Auch Unterstützungsmaßnahmen wie Supervision oder fachliche Beratung werden im Gesetzesentwurf bislang nicht berücksichtigt.
3. Kritische Anmerkungen und Empfehlungen
Orientierung statt Wertevermittlung
In den ersten Monaten nach der Ankunft benötigen Schüler:innen und ihre Familien in erster Linie Orientierung und niedrigschwellige Informationen über das Schul- und Sozialsystem. Ein Gefühl des Willkommenseins schafft Sicherheit – und diese wiederum ist Voraussetzung dafür, sich den neuen Herausforderungen in einer fremden Gesellschaft stellen zu können. Die in der gesetzlichen Begründung implizit anklingende Sanktionierungsperspektive wirkt in dieser Phase kontraproduktiv und erschwert den Vertrauensaufbau.
Wir empfehlen, auf bewährte Informationsangebote durch mehrsprachiges und geschultes Personal zurückzugreifen. Hier bestehen bereits Kompetenzen in Stadtverwaltungen und im NGO-Bereich, auf die aufgebaut werden kann.
Die Vermittlung von Werten und Normen erfolgt im Bildungssystem in erster Linie über den gelebten Alltag in der Schule und das Vorbild der Lehrpersonen. Materialien, wie sie etwa vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bereitgestellt werden, sind aus unserer Sicht ungeeignet. Sie enthalten stereotype und problematische Annahmen über neu zugewanderte Menschen und laufen dem Ziel einer respektvollen und wertschätzenden Willkommenskultur zuwider.
Psychosoziale Begleitung als integraler Bestandteil
Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Schüler:innen und ihrer Eltern vor und während der Flucht traumatische Erfahrungen gemacht hat. Eine psychosoziale Begleitung sollte daher im Gesamtkonzept der Orientierungsklassen verankert sein. Der Zugang zu Schulpsycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und psychosozialen Fachkräften muss sichergestellt werden – sowohl zur Unterstützung der Schüler:innen als auch im Sinne einer gelingenden Zusammenarbeit mit Eltern.
Darüber hinaus benötigen auch Lehrpersonen in Orientierungsklassen spezifische Unterstützung. Zugang zu Supervision sowie Fortbildungen in den Bereichen Traumapädagogik und interkulturelle Kommunikation.
Mehrsprachigkeit als Ressource stärken
Die Erstsprachen der Schüler:innen stellen – insbesondere in der Anfangsphase – eine zentrale Ressource dar, um Sicherheit und Anschlussfähigkeit herzustellen. Orientierung in einer neuen Lebenswelt muss an dem ansetzen, was die Schüler:innen bereits mitbringen. Eine konsequente Berücksichtigung der Erstsprachen sowie die Förderung von Mehrsprachigkeit sind aus fachlicher Sicht unverzichtbar.
Wir empfehlen den Einsatz von mehrsprachigkeitsdidaktischen Konzepten, wie sie inzwischen wissenschaftlich fundiert und praktisch erprobt vorliegen. Im Bereich der mehrsprachigen Alphabetisierung, aber auch für den Fachunterricht, bieten sich Modelle an, die durch mehrsprachige Lehrpersonen und gezielte Angebote im Erstsprachenunterricht umgesetzt werden können.
Fazit
Die grundsätzliche Intention des Gesetzes – neu zugewanderten Kindern eine strukturierte Orientierungsphase zu ermöglichen – ist zu begrüßen. Für eine wirksame und nachhaltige Umsetzung bedarf es jedoch einer klaren gesetzlichen Verankerung zentraler Qualitätsmerkmale: Transparente Verfahren, pädagogisch sinnvolle Klassenzusammensetzung, psychosoziale Begleitung, qualifiziertes Personal und ein mehrsprachigkeitsfreundliches Konzept.
Wien, 27. Mai 2025