Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die BSV begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt zur Umsetzung der im Regierungsprogramm 2024-2029 verankerten bildungspolitischen Ziele. Besonders hervorzuheben ist die Schaffung von Orientierungsklassen für Kinder und Jugendliche ohne schulische Vorerfahrung, die wir als essenziellen Beitrag zur Chancengerechtigkeit bewerten.
Positiv hervorzuhebende Aspekte:
Wissenschaftlich fundiertes Konzept: Die Einführung von Orientierungsklassen basiert auf den im WFA-Dokument (Seite 3) dargelegten Erkenntnissen zu präliteralen Kompetenzen. Die vorgesehene maximale Gruppengröße von 10 Schüler:innen bei Doppelbesetzung (55 Wochenstunden) entspricht internationalen Qualitätsstandards.
Transparente Finanzplanung: Die detaillierte Kostendarstellung von 17,083 Mio. € für die Jahre 2025-2029 (WFA Seite 6) sowie die klare Zuordnung zum betroffenen Detailbudget 300201 ("Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe 1") schaffen Planungssicherheit für die Schulen.
Praxisnahe Umsetzung: Die Möglichkeit schulstandortübergreifender Orientierungsklassen (§ 9 Abs. 1b) sowie die begrenzte Dauer von maximal sechs Monaten (§ 4 Abs. 4a) zeigen, dass der Entwurf auf Praxistauglichkeit ausgerichtet ist.
Konkretisierungsbedarf:
Langfristige Finanzierungssicherheit: Während die Finanzierung für die aktuelle Gesetzgebungsperiode gesichert ist, fordern wir eine verpflichtende Fortschreibung der Mittel über 2029 hinaus, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Qualifikation des Personals: Die geplanten 75 Vollzeitäquivalente für 2025/26 (WFA Seite 9) müssen durch verbindliche Fortbildungsstandards begleitet werden. Wir empfehlen die Entwicklung eines spezifischen Qualifizierungsprogramms.
Monitoring und Evaluation: Neben der vorgesehenen Evaluierung 2029 sollten jährliche Zwischenberichte erstellt werden, die auch die Perspektive der betroffenen Schüler:innen einbeziehen.