Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (5/SN-132/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrtes Parlament,

ich betrachte dieses Gesetz als einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre sowie in die Grundrechte aller Bürger*innen.

Abgesehen davon, dass Kinderrechte hier aus meiner Sicht lediglich als Vorwand für die Einführung einer lückenlosen Überwachungsinfrastruktur herangezogen werden, bin ich der Überzeugung, dass die Verantwortung für den Medienkonsum von Kindern in erster Linie bei den Eltern liegt. Ich bin selbst mit dem Internet aufgewachsen, habe bereits in jungen Jahren Plattformen wie MySpace und andere soziale Netzwerke genutzt und bin dennoch zu einem mündigen und verantwortungsbewussten Bürger herangewachsen. Die Aktivierung von Jugendschutz- bzw. Parental-Control-Funktionen auf den Geräten der eigenen Kinder sollte jeder erziehungsberechtigten Person in unserem Land möglich sein.

Da ich dieses Gesetz als einen direkten Angriff auf meine digitale Freiheit empfinde, werde ich keine Partei mehr wählen, deren Abgeordnete für die Einführung dieses Gesetzes stimmen. Darüber hinaus werde ich mit allen demokratischen Mitteln dafür eintreten, dass jene Parteien, die einem derartigen Eingriff in unsere Grundrechte zustimmen, bei zukünftigen Wahlen keine Unterstützung erhalten.

Ebenso werde ich im Rahmen der geltenden Gesetze und mit demokratischen Mitteln Mitbürger*innen darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, einen freien und unzensierten Zugang zum Internet aufrechtzuerhalten.

Ich bitte Sie außerdem zu bedenken, dass die mit diesem Gesetz geschaffene Infrastruktur künftig auch für wesentlich weitergehende Eingriffe genutzt werden könnte. Denkbar wären beispielsweise Einschränkungen beim Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, Arbeitnehmer*innenrechte oder andere unabhängige Informationsquellen.

Sehr geehrtes Parlament, mit der Schaffung einer solchen Infrastruktur legen Sie aus meiner Sicht auch zukünftigen Regierungen – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – Werkzeuge in die Hand, die missbräuchlich eingesetzt werden könnten. Gerade deshalb sollte bei der Einführung derart weitreichender Maßnahmen äußerste Zurückhaltung geboten sein.

Mit hochachtungsvollen Grüßen, Stefan Böckl, MA

Stellungnahme von

Böckl, Stefan (3390 Melk)