Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (8/SN-132/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Das ist der Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte. Meinungsfreiheit.

Wie sie sehe können steht hier nichts vom Alter und besonders Medien jeder Art.

Daher ist dieser Entwurf inakzeptabel und ein klarer und übertriebener Eingriff in das Grundrecht und eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Kalvoda

Stellungnahme von

Kalvoda, Franz (1110 Wien)