Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz – ZZF-G erlassen sowie das KommAustria-Gesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend darf ich Ihnen die Stellungnahme der Freischreiber:innen Österreich zum ZZF-G übermitteln.
Als freiberufliche Journalist:innen begrüßen wir eine vielfältige, qualitativ hochwertige und diverse Medienlandschaft. Staatliche Unterstützungsleistungen können – insbesondere in einem kleinen Markt wie Österreich – einen Beitrag dazu leisten, dass Medien ihre Rolle als demokratische Infrastruktur hinreichend erfüllen können. Aus unserer Sicht müssen öffentliche Förderungen jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Hierzu zählt neben den Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 bis 4 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz eine angemessene Bezahlung freiberuflicher Journalist:innen.
Medien, die freiberufliche Journalist:innen unterhalb kollektivvertraglicher Mindeststandards beschäftigen, etwa indem sie darin festgehaltene Mindesthonorare nicht bezahlen, sind unter keinen Umständen förderwürdig. Leider trifft dies auf viele Medien, auch solche, die die Voraussetzungen des Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes erfüllen, zu.
Staatliche Förderungen (in welcher Form auch immer) an Unternehmen, die sozialrechtliche Mindeststandards nicht erfüllen, wären in anderen Branchen undenkbar. Dies sollte auch im Journalismus der Fall sein! Wie in anderen Branchen üblich, sollten Unternehmen, die arbeitsrechtliche Mindeststandards unterschreiten, keinerlei Anspruch auf öffentliche Gelder haben. Eine solche Regelung widerspricht demokratischen sowie wirtschaftlichen Grundprinzipien.
Daher bitten wir um eine entsprechende Ergänzung der “Voraussetzungen für die Gewährung”:
“(5): Zuschüsse dürfen nur gewährt werden, wenn Medienunternehmen ausnahmslos die in den Kollektivverträgen festgeschriebenen Mindesthonorare für freie Mitarbeiter:innen bezahlen”
Mit freundlichen Grüßen,
Freischreiber:innen Österreich