Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG (3/SN-5/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Regelung von Tabak-, verwandten und sonstigen Erzeugnissen sowie zum Schutz von Personen vor Emissionen dieser Erzeugnisse und vor Nikotinsucht (Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Nationalratsabgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten hier folgend zum Entwurf des Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz (TNSG) 5/ME in der Fassung vom 15. Januar 2025 Stellung nehmen.
Wir stellen hier einige grundsätzliche Punkte voran, auf die später beispielhaft aber umfassend -in der Anlage-im Detail erklärend eingegangen wird.

- Der Entwurf des TNSG geht weit über eine Regelung (Novelle) des Verkaufsverbotes für Nikotin Pouches an Personen unter 18 Jahren hinaus. Wir interstützen ein solches Verkaufsverbot für Minderjährige und begrüßen deshalb, dass dies in fast allen Bundesländern bereits in den entsprechenden Jugendschutzgesetzen verankert ist. Dies könnte – wenn gewünscht – bundeseinheitlich mit nur einer Zeile im bestehenden TNRSG geregelt werden. Siehe auch Entwurf TNSG § 5.

- Der vorliegende Entwurf des TNSG ist ein Bürokratiemonster, das auf 42 Seiten und in über 60 Paragraphen nicht nur ein defacto Verbot durch die Hintertür von Nikotin Pouches einführt, sondern für alle Produktkategorien neue Registrierungs- bzw. Genehmigungspflichten, neue Beiräte und allerlei weitere Verbote enthält. Damit wird vor allem für die Trafikanten eine wichtige Einnahmequelle gefährdet und gleichzeitig werden die Haftungsverpflichtungen für die Trafikanten enorm erweitert.

- Der Entwurf geht weit über die vollharmonisierten europäischen Regelungen der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2) hinaus, ein typisches Beispiel eines „Super-Goldplatings“. Solche Regelungsmonster gibt es in keinem anderen europäischen Land. Im Übrigen ist damit zu rechnen, dass in diesem Jahr eine neue Tabakprodukt-Richtlinie (TPD3) verabschiedet wird. Dies würde dazu führen, dass ein TNSG wieder kurzfristig mit neuen, EU-weiten Regeln überarbeitet werden müsste. Die Konsequenz wären enorme Kosten für Industrie und Trafikanten durch mehrmalige kurzfristige Umstellungen.

- Viele der geforderten technischen Voraussetzungen zB. für Nikotin Pouches und E-Zigaretten sind technisch nicht machbar und/oder zu wirtschaftlich nicht tragbaren Kosten. Dies bedeutet ein Defacto-Verbot dieser Produkte, zB. das Bedrucken von Kunststoffbehältnissen mit farbigen Warnhinweisen (keine Etiketten zugelassen) oder Beipackzettel in kleinen Plastikbehältern zB. §§ 23, 24 TNSG sowie § 32 TNSG.

- Viele der Vorschriften bzgl. der Verwaltungsmaßnahmen, z.B. Beschlagnahmungen bei Trafikanten etc. bieten keinen Rechtsschutz gegenüber den Behörden und sind verfassungsrechtlich nicht konform. Insgesamt machen wir über 30 Stellen im Entwurf aus, die verfassungsrechtlich bedenklich sind und mindestens die gleiche Anzahl geht über europarechtliche Regelungen hinaus.

Aufgrund dieser oben angeführten generellen Gründe – wie der zahlreichen Verstöße gegen das Unions- und das Verfassungsrecht sowie aus Gründen von unzähligen Goldplatings und dem massiven Ausbau der Bürokratie – ist der Gesetzesentwurf abzulehnen.

Als Anlage beigefügt ist eine umfassende und detaillierte Stellungnahme, die wir in den nächsten Tagen auch auf der Website des Nationalrates als Stellungnahme uploaden werden.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
RA (D) Ralf-Wolfgang Lothert, MBA

Stellungnahme von

JTI Austria /Austria Tabak GmbH

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