Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (113/SN-132/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Kinderschutz und mentale Gesundheit sind ernst zu nehmen. Sie sind aber in erster Linie Sache der Eltern: Sie finanzieren das Kind, tragen die Haftung und haben die gesetzliche Sorgfaltspflicht – nicht die Regierung und nicht der Plattformbetreiber.
Der Staat darf Eltern weder entmündigen noch ihre Verantwortung durch eine technische Alltagsüberwachung ersetzen.

Der Gesetzgeber bzw. das Volk darf sich nicht mit einer Maßnahme begnügen, die in vergleichbaren Rechtsordnungen entweder umgangen wird, verfassungs- und/oder grundrechtlich scheitert, oder nur um den Preis einer Identitätsinfrastruktur „wirkt“.
Der Entwurf errichtet – auch wenn er das bestreitet – die technische und gesetzliche Basis für eine alltägliche Alters- und Identitätsprüfung im Netz. Ohne ausdrückliches Ausweitungsverbot, ohne belastbare Technik und ohne Nachweis der Wirksamkeit gegenüber milderen Mitteln ist das unverhältnismäßig.

Besonders problematisch ist das Fehlen eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots, die Altersinfrastruktur später auf weitere Dienste, weitere Altersgrenzen oder eine verpflichtende Anbindung an staatliche digitale Identitäten auszuweiten.
Wer die Tür einmal öffnet, braucht eine verfassungsrechtlich belastbare Sperre, nicht nur die Zusicherung, derzeit nichts weiter zu wollen (vgl. Aussagen von Innenminister Karner zum Bundestrojaner, dessen Beschluss ich übrigens als Hochverrat am österreichischen Volk interpretiere).

Es geht um die Balance zwischen Jugendschutz und den Säulen einer freien Gesellschaft: Demokratie, Recht auf Selbstbestimmung, Meinungs- und Informationsfreiheit, sowie Sicherheit und Privatsphäre. Diese Balance ist im vorliegenden Entwurf nicht gewahrt.

Mein Lösungsvorschlag, sollte der Staat dennoch eine autoritäre Intervention (mit zunehmend totalitären Zügen) durchsetzen wollen:
Nach der einmaligen Altersbestätigung (digital oder analog durch Eltern, Gemeinde, Post o. Ä.) erhält die nutzende Person ein kryptographisches Token.
Die Plattform prüft nur, ob dieses Token gültig signiert und nicht widerrufen ist. Dafür liest sie eine öffentliche Blockchain, auf der lediglich Ausstellerschlüssel und eine Sperrliste stehen – keine Namen, keine Nutzungsvorgänge, Geräte-IDs, etc..
Der Beweis entsteht lokal oder über einen Einmalcode; die Kette erfährt nicht, auf welcher Plattform geprüft wird, die Plattform erfährt nicht, wer ausgestellt hat. Ungültige Tokens werden durch einen Widerrufseintrag gesperrt, ohne die Person erkennbar zu machen.
Die dazugehörige Client-Software muss natürlich Open Source sein, auf allen üblichen Betriebssystemen funktionieren und ohne App-Store-Zwang frei bezogen werden können.

So bleibt der Jugendschutz bei den Eltern und einer datensparsamen, einmaligen Bestätigung – nicht bei einer staatlichen oder plattformweiten Identitätskontrolle!

Stellungnahme von

Bühringer, Rene (8280 Fürstenfeld)

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