Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Regelung von Tabak-, verwandten und sonstigen Erzeugnissen sowie zum Schutz von Personen vor Emissionen dieser Erzeugnisse und vor Nikotinsucht (Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Definition des § 2 Z 15 wurde dahingehend konkretisiert, dass unter Liquid auch solche Produkte (z. B. Basisflüssigkeiten, Aromen und Farbstoffe etc.) zu subsumieren sind, die dazu bestimmt sind, vom
Konsumenten bzw. der Konsumentin selbst zu einem gebrauchsfertigen Liquid gemischt zu werden.
Basisflüssigkeiten sind Rohstoffe und keine Liquids. Diese Rohstoffe können in einer Vielzahl an Einzelhändlern / Branchen erworben werden. Auf diese Rohstoffe dann auch noch in bestimmten Geschäften Abgaben/Liquidsteuer zahlen zu müssen entzieht sich jeder Logik.
Ebenso sind Aromen keine Liquids. Jeden einzelnen Bestandteil eines Liquids als Liquid zu deklarieren ist auch keine Lösung.
Umso größer ist das Problem der Umsetzung. Es gibt keinerlei Übergangs- und Schlussbestimmungen hinsichtlich dieser weitreichenden Änderungen. Wie stellen sie sich das vor? Sollen mit 1.April alle Basen & Aromen in Österreich plötzlich alle Anforderungen eines Liquids erfüllen? Was passiert mit all den Produkten die aktuell im Handel sind?
Auch wenn ich die Entscheidung weder unterstützen noch verstehen kann, so sollte es zumindest eine Übergangsfrist von 12 Monaten geben.
Ebenso unterscheiden sich die in der TNSG 2025 genannten Anforderungen an ein Liquid deutlich von den Anforderungen der vollharmonisierten europäischen Regelungen der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2). Dies hat zur Folge, dass für einen kleinen Markt wie Österreich jeder Produzent dazu genötigt wird spezielle Anpassungen vornehmen zu müssen oder unser Land eben nicht zu beliefern da es zu umständlich ist. Laut Ihnen ist ein Ziel der TNSG 2025 die Harmonisierung im Binnenmarkt um etwaige Handelshemmnisse zu vermeiden. Ihr Gesetzesentwurf macht das Gegenteil. Österreich wird eine Insel auf der andere Gesetze herrschen als im restlichen europäischen Raum und so erzeugen sie künstlich unnötige Handelshemmnisse und Stolpersteine die sich kein Hersteller/Produzent/Großhändler antun möchte (Beispiel: Anforderungen an Verpackung, Warnhinweise, Produktbezeichnungen uvm. weichen von den europäischen Standards (TPD2) ab.)
Der Entwurf sollte definitiv noch einmal überarbeitet werden.