Klimagesetz – KliG (190/SN-137/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Der Entwurf des Klimagesetzes wird grundsätzlich begrüßt. Für eine wirksame Umsetzung braucht es jedoch verbindliche Ziele, klare Verantwortlichkeiten und eine gesicherte Finanzierung.

Ein gesetzlicher Rahmen kann langfristige Planungssicherheit schaffen und die Klimapolitik koordinieren. Die vorgesehenen Instrumente reichen jedoch nicht aus, wenn Reduktionspfade unverbindlich bleiben, das Zieljahr verschoben werden kann und ausbleibende Umsetzung keine wirksamen Konsequenzen hat.

Folgende Verbesserungen werden vorgeschlagen:

Klimaneutralität 2040 mit verbindlichen Zwischenzielen und sektoralen Reduktionspfaden festschreiben. Krisen sollten zur Anpassung der Maßnahmen und Unterstützungsangebote führen, nicht zur Verschiebung des Zieljahres.

Für zentrale Maßnahmen Zuständigkeiten, Fristen, Finanzierung und erwartete Emissionsreduktionen festlegen.

Umsetzung und Wirksamkeit jährlich evaluieren und den Klimafahrplan spätestens alle drei Jahre fortschreiben. Bei drohenden Zielverfehlungen verbindlich nachsteuern.

Langfristige Finanzierung gewährleisten und Gemeinden auch bei Personal, Planung und Projektvorbereitung unterstützen.

Unabhängige Kontrolle und wirksam durchsetzbare Planungs- und Nachsteuerungspflichten vorsehen.

Leistbare klimafreundliche Alternativen schaffen und besonders belastete Haushalte gezielt unterstützen.