Klimagesetz – KliG (273/SN-137/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG)

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Inhalt

Stellungnahme der Katholischen Jugend Österreich zum Gesetzesentwurf „Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG)“

Als die verbandliche Jugendorganisation der römisch-katholischen Kirche in Österreich sind uns Jugendliche und ihre Lebensvoraussetzungen sowie die Bewahrung der Erde große Anliegen. Im Sinne unseres Leitbildes setzen wir uns für einen nachhaltigen Lebensstil zur Bewahrung der Schöpfung ein und beteiligen uns sowohl an der Gestaltung der Welt als auch an Diskussionen zu gesellschaftlichen und politischen Themen. Daher beziehen wir zu diesem sehr relevanten Gesetzesentwurf Stellung.

Der Gesetzesentwurf zu dem Klimagesetz beinhaltet einige gute Ansätze.
Darunter stechen besonders hervor:
• das in § 1 festgehaltene Bekenntnis zur Klimaneutralität bis 20240, das der im
Europäischen Klimagesetz festgehaltenen Klimaneutralität bis 2050 voraus ist,
•die in § 2 vorgestellte Klimawandelanpassung,
•der in § 6 festgehaltene Einbezug der Öffentlichkeit, sowie
•der in § 7 vorgestellte weisungsfreie, unabhängige, wissenschaftliche Klimabeirat, der zu
mindestens 50% von weiblichen Mitgliedern besetzt sein soll.
Trotz dieser positiven Ansätze sehen wir dennoch einen großen Bedarf nach Konkretisierungen in dem Gesetzestext. Damit das Gesetz tatsächlich seinen Zweck erfüllen kann, bedarf es klarer definierter Ziele und stärkere Verbindlichkeit.

So auch die in § 2 festgehaltene Klimawandelanpassung und die in § 3 thematisierte Kreislaufwirtschaft, für die sich Papst Franziskus bereits 2015 in seiner Enzyklika Laudato si aussprach: für beide Aspekte müssen messbare Ziele im Gesetz verankert werden, um Verbindlichkeit für die Umsetzung zu schaffen. Als Jugendorganisation, die sich auch für die politische Vertretung Jugendlicher einsetzt, ist uns wichtig, dass der in § 6 vorgestellte Einbezug der Öffentlichkeit auch explizit Möglichkeit für Engagement Jugendlicher bietet, sich zu diesen Themen zu äußern und ihre Meinungen beachtet zu finden.

Ebenso wie bei § 6 sehen wir auch bei § 7 einen Konkretisierungsbedarf: Die dargestellten Aspekte des Klimabeirats erscheinen vielversprechend, dennoch fehlen uns entsprechendeVoraussetzungen, die den geeignetsten Personen die Teilnahme an diesem Beirat ermöglichen. Besonders da dieser auf ehrenamtlicher Basis besetzt wird.
Um mehr Verbindlichkeit mit Blick auf die in § 8 vorgestellten Reduktionspfade zu schaffen, müssen diese, ebenso wie Umsetzungsverantwortlichkeiten für jeden, im Gesetz definierten, Sektor im Gesetz verankert werden und von einer objektiven Stelle regelmäßig geprüft werden. Sollte eine Abweichung vom geplanten Reduktionspfad notwendig sein, darf diese nur befristet erlaubt sein.
Der in § 11 festgehaltene Korrekturmechanismus muss an die im Gesetz vorgesehenen österreichischen Klimaziele angepasst sein und nicht, so wie aktuell, auf die lockereren Ziele der Europäischen Union. Die Korrekturmechanismen auf die strengeren Ziele auszulegen, würde auch dazu führen, dass es zu keinem Eingreifen durch die Europäische Kommission kommt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind frühzeitige Investitionen in österreichische Klimamaßnahmen von Vorteil, die sowohl für die Bevölkerung als auch den österreichischen Staatshaushalt positive Konsequenzen hätten, besonders auch durch die Vermeidung von Strafzahlungen.
Zusammenfassend sprechen wir uns daher für konkrete Ziele und Konsequenzen im Gesetzestext aus, denn welchen Zweck erfüllt das Gesetz, wenn es keine Konsequenzen bei der Säumnis von Maßnahmen beinhaltet, und appellieren ebenso für mehr Verbindlichkeit in diesem Gesetz, das zum Schutz unserer Umwelt führen soll.
Abschließend wollen wir auf den Offenen Brief an die Bundesregierung und an Klimaminister Mag. Norbert Totschnig vom 6. November 2025 durch breites Bündnis österreichischer Kinder- und Jugendorganisationen, dem neben unserer Organisation auch einige andere große Kinder- und Jugendorganisationen angehören, verweisen. Besonders den folgenden Absatz, dessen Relevanz, ebenso wie die enthaltenen Forderungen weiterhin bestehen: „Als Zivilgesellschaft brauchen wir rechtliche Sicherheit, um wirksam zu werden, wenn das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend schützt und Ziele verfehlt werden. Zusätzlich zu einem verbindlichen Klimaschutzgesetz muss das Recht auf Klimaschutz in der österreichischen Verfassung festgeschrieben werden. Nur so kann die Zukunft von Kindern und Jugendlichen sicher und inklusiv gestaltet werden.“

Mit freundlichen Grüßen,