Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Regelung von Tabak-, verwandten und sonstigen Erzeugnissen sowie zum Schutz von Personen vor Emissionen dieser Erzeugnisse und vor Nikotinsucht (Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz – TNSG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten uns hiermit zum Entwurf des Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes (TNSG) 5/ME in der Fassung vom 15. Januar 2025 äußern. Im Folgenden präsentieren wir einige grundlegende Anmerkungen, die für uns als Tabakwarengroßhändler in dieser Form untragbar sind.
Der Entwurf des TNSG geht weit über eine bloße Novellierung des Verkaufsverbots von Nikotin-Pouches an Personen unter 18 Jahren hinaus. Ein solches Verkaufsverbot für Minderjährige unterstützen wir ausdrücklich und begrüßen, dass dies bereits in nahezu allen Bundesländern in den jeweiligen Jugendschutzgesetzen verankert ist. Es wäre möglich, diese Regelung, falls gewünscht, bundeseinheitlich mit nur einer kurzen Anpassung im bestehenden TNRSG umzusetzen (siehe Entwurf TNSG § 5).
Der vorliegende Entwurf des TNSG ist ein bürokratisches Mammutwerk, das auf 42 Seiten und in über 60 Paragraphen nicht nur de facto ein Verbot von Nikotin Pouches durch die Hintertür einführt, sondern auch neue Registrierungspflichten, Genehmigungspflichten, Beiräte und zahlreiche weitere Verbote für sämtliche Produktkategorien umfasst. Dies gefährdet insbesondere eine wichtige Einnahmequelle für Trafikanten und erweitert gleichzeitig ihre Haftungsverpflichtungen erheblich.
Der Entwurf geht weit über die harmonisierten europäischen Regelungen der Richtlinie 2014/40/EU (TPD2) hinaus – ein typisches Beispiel für übertriebene Bürokratie. Ähnliche bürokratische Regelungen existieren in keinem anderen europäischen Land. Zudem ist zu erwarten, dass in diesem Jahr eine neue Tabakprodukt-Richtlinie (TPD3) verabschiedet wird, was dazu führen würde, dass das TNSG kurzfristig mit neuen, EU-weiten Vorschriften überarbeitet werden müsste. Dies hätte enorme Kosten für die Industrie und Trafikanten zur Folge, durch wiederholte kurzfristige Anpassungen.
Viele der im Entwurf geforderten technischen Anforderungen, etwa für Nikotin Pouches und E-Zigaretten, sind entweder technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht tragbar. Ein Beispiel hierfür sind Vorgaben wie das Bedrucken von Kunststoffbehältnissen mit farbigen Warnhinweisen (keine Etiketten zugelassen) oder das Anbringen von Beipackzetteln in kleinen Plastikbehältern gemäß §§ 23, 24 TNSG sowie § 32 TNSG – diese Anforderungen würden de facto ein Verbot dieser Produkte bedeuten.
Zudem enthalten viele der Vorschriften in Bezug auf Verwaltungsmaßnahmen, wie etwa die Beschlagnahmungen bei Trafikanten, keine wirksamen Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber den Behörden und sind verfassungsrechtlich problematisch. Insgesamt sehen wir mehr als 30 Stellen im Entwurf, die verfassungsrechtlich bedenklich sind, und mindestens ebenso viele, die über europarechtliche Vorgaben hinausgehen.
Aufgrund dieser genannten allgemeinen Gründe – wie die zahlreichen Verstöße gegen das Unions- und Verfassungsrecht, die unzähligen Überregulierungen und der massive Ausbau der Bürokratie – muss der Gesetzesentwurf abgelehnt werden.