Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die NÖ Umweltanwaltschaft nimmt zum Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes wie folgt Stellung:
Es werden drei zentrale Ziele verfolgt:
1) Stromkosten senken: Einführung einer Niedrig-Strompreis-Garantie, die sicherstellt, dass sinkende Großhandelspreise an die Verbraucher weitergegeben werden.
2) Versorgung sichern: Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung, insbesondere durch die Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen durch einen einheitlichen Sozialtarif.
3) Energiewende beschleunigen: Förderung flexibler Stromverbrauchsmodelle und dynamischer Stromverträge, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Ob die gesetzten Ziele mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf erreicht werden können, ist fraglich:
A) „Bürgerenergie“
Besonders kritisch ist die Regelung „Bürgerenergie“ (§ 60 Abs. 4 ElWG) zu betrachten. Der Gesetzestextvorschlag lautet: „(4) Für Strommengen, die in der Anlage des aktiven Kunden direkt hinter dem Zählpunkt verbraucht oder gespeichert werden, sind keine Systemnutzungsentgelte zu entrichten.“ Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Bürgerinnen und Bürger, die mit PV-Anlagen mehr Strom als benötigt erzeugen und diesen ins allgemeine Netz einspeisen, künftig dafür auch Netzgebühren zahlen sollen. Damit wird die Förderung von PV-Anlagen deutlich geschwächt und die Einspeisung von
erneuerbarer Energie bestraft.
Notwendige Änderung:
Photovoltaikanlagen bis 30 kW sollten vom Netzentgelt für Einspeisung
ausgenommen werden. Denn: Wer heute eine PV-Anlage betreibt, der entlastet nicht nur das Klima, sondern reduziert Importe fossiler Energie, schützt das Netz durch lokale Versorgung und stärkt die Versorgungssicherheit in Österreich. Zusätzlich sollten all jene Betreiber vom Netzentgelt für Einspeisung ausgenommen werden, die über
einen Stromspeicher verfügen. So könnte die Anschaffung von Speichern indirekt gefördert werden.
B) Welche wichtige Regelungen fehlen?
Das ElWG sollte – um zukunftstauglich zu sein,
1) eine einheitliche gemeinsame Planung für die Stromnetze vorsehen (derzeit über 130 Netzbetreiber ohne Gesamtsteuerung!), um den Netzausbau effizienter zu gestalten (derzeit betragen die Netzkosten pro Jahr EUR 3,5 Milliarden, von denen 90% die Kunden bezahlen müssen), und
2) einen „Österreichischen Strominfrastrukturplan“ vorsehen. Inhalte:
Erarbeitung und Bewertung von Alternativen zum klassischen Netzausbau;
Evaluierung, was Maßnahmen wie moderne hocheffiziente Stromspeicher,
Spitzenkappung, flexible Tarife bringen und wie sie das Netzausbauerfordernis begrenzen können (Zeit- und Kostenersparnis) – wobei eine Einbettung in den europäischen Kontext zu erfolgen hat.
Gesetzliche Regelungen sollten jedenfalls aktuelle Entwicklungen antizipieren und abbilden, um tragfähige zukünftige Lösungen zu ermöglichen.