Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (262/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Unsere Position zu diesem Vorhaben:
Stromspitzen müssen unbedingt für die Produktion von leistbarem grünem Wasserstoff und die saisonale Rückverstromung nutzbar gemacht werden – nicht abgeregelt oder gekappt. Nur so kann die Elektrizitätsversorgungssicherheits-Strategie 2024 umgesetzt werden. Denn: Es muss die Energieunabhängigkeit Österreichs (vor allem im Winter) gestärkt werden, und die Stromversorgungssicherheit darf dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden:
1. Elektrolyseure müssen generell als systemdienlich anerkannt und von Netzentgelten befreit werden, um deren Markthochlauf nicht durch regulatorische oder administrative Hürden zu blockieren. Die Systemrelevanz darf nicht an starre Netzentwicklungspläne oder die Einschätzung von Netzbetreibern geknüpft sein.
2. Zudem ist dringend erforderlich, dass flexibel einsetzbare, wasserstofffähige Gaskraftwerke mit mindestens 5 GW Leistung ausgeschrieben und ein langfristiger Kapazitätsmarkt zur Absicherung von Dunkelflauten geprüft wird.
3. Die Ausnahmeregelung für wärmegeführte KWK-Anlagen bei der Gasvorhaltepflicht (§ 70a ElWG) untergräbt die Versorgungssicherheit, da dadurch viele KWK-Anlagen nicht abgesichert sind. Diese Regelung sollte gestrichen werden, um eine verlässliche Strom- und Wärmeversorgung sicherzustellen.
4. Darüber hinaus fehlen im ElWG klare und transparente Kriterien für die Tariffestlegung durch die E-Control im Hinblick auf Systemdienlichkeit oder -belastung. Die fehlende Rechtsklarheit hemmt Investitionen in energie-technisch sinnvolle Maßnahmen (z.B. Investitionen in Elektrolysen und großvolumige H2-Speicher)

Unser Hauptargument:
Der Entwurf konterkariert zentrale Vorgaben der Elektrizitätsversorgungssicherheits-Strategie sowie der RED und des EAG. Er erlaubt Kappungen von Stromüberschüssen von bis zu 60 % – eine Maßnahme, die nicht nur ökologisch und wirtschaftlich unsinnig ist, sondern auch die Erzeugung von grünem Wasserstoff und den Ausbau der dazu nötigen Infrastruktur blockiert. Die vorgesehenen Regelungen bieten keinen Anreiz für den Ausbau innovativer Speichertechnologien und verkennen die Risiken bestehender Importabhängigkeiten in kritischen Versorgungssituationen.
Zudem besteht die Gefahr, dass systemdienliche Technologien wie Elektrolyse und Speicher durch die fehlenden Vorgaben zur Tarifgestaltung doppelt benachteiligt werden – einmal durch Abregelung, und zusätzlich durch ungerechtfertigte Netzentgelte.

Unsere Verbesserungsvorschläge:
• Klare Priorität für Nutzung statt Abregelung:
- Verpflichtende Vorrangprüfung von Umwandlung und Speicherung vor Spitzenkappung.
- Marktbasiertes Modell mit Auktionsmechanismus für Überschussstrom.
• Systemdienlichkeit gesetzlich absichern:
- Elektrolyse grundsätzlich als systemdienlich einstufen; Netzentgeltbefreiung gesetzlich verankern.
- Keine Einzelfallbewertung durch Netzbetreiber oder Abhängigkeit von Netzentwicklungsplänen.
• Erzeugungsverpflichtung und Market Maker:
- Grüner Strom soll verpflichtend bereitgestellt und vorrangig für Power-to-Gas genutzt werden.
- Einrichtung eines Market-Maker-Modells zur Stützung des grünen Wasserstoffmarktes.
• Kraftwerksstrategie & Versorgungssicherheit:
- Ausschreibung von H₂-fähigen Gaskraftwerken (5 GW), Einführung eines Kapazitätsmarkts.
- Streichung der Ausnahme für KWK-Anlagen bei der Speicherbevorratung – Versorgungssicherheit darf nicht durch Befreiungen unterlaufen werden
• Rechtssicherheit für Speicherprojekte:
- Abgrenzung ElWG vs. MinroG für Wasserstoffspeicherung sicherstellen.
• F&E-Tarifbefreiung vereinfachen:
- Keine überzogenen Anforderungen wie „völlig neue Technologie“ oder systemtechnische Forschungsinhalte.

Die detaillierte Bewertung und unser Feedback zum ElWG-Entwurf (sowie die erwähnte Beilage) finden Sie bitte im Anhang.

Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Argumente!

Stellungnahme von

RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH