Stellungnahme zu 6/PET (178/SPET)

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Stellungnahme zu Petition

Stellungnahme zu der Petition betreffend "Keine Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag", überreicht von der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (6/PET)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

„Ablehnung der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und keine Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag“

Aus ärztlicher Sicht dienen die neuen WHO-Verträge nicht unserer Gesundheit. Als Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich appellieren wir daher an alle Abgeordneten im Nationalrat: Lehnen Sie den Pandemievertrag und die bereits in der Weltgesundheitsversammlung 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ab!

Gesundheit kann nicht von einer weltweiten Behörde organisiert und über die Menschen „verhängt“ werden. Schon gar nicht, wenn diese überwiegend von Industrielobbies finanziert wird. Gesundheit ist vielmehr eine individuelle und höchst intime Angelegenheit jedes Einzelnen. Als Ärztinnen und Ärzte haben wir die Aufgabe, den Patienten in seiner Ganzheit als Individuum wahrzunehmen und zu behandeln. Jede Erkrankung wirkt sich im Einzelnen unterschiedlich aus und muss dementsprechend anders behandelt werden. Es gibt kein Heilmittel, das bei allen wirkt. Auch nicht bei Viruserkrankungen. Und das Wichtigste: Der Patient entscheidet selbst über seinen Körper. Die beiden WHO-Abkommen wollen dieses Recht auf Selbstbestimmung und individuelle ärztliche Behandlung deutlich einschränken.

9 Punkte, die uns besonders misstrauisch machen:

1. Dass jetzt aus den WHO-Empfehlungen für alle Länder verbindliche Vorschriften werden sollen, obwohl die Empfehlungen auch in der Vergangenheit bereits widerstandslos umgesetzt wurden.
2. Dass der Generaldirektor der WHO allein entscheiden kann, ob und wann eine Pandemie oder ein Gesundheitsnotstand ausgerufen wird.
3. Dass der Generaldirektor der WHO seine „Berater“ selbst aussucht und nicht an Entscheidungen und Vorschläge der Berater gebunden ist (warum untersteht der Direktor nicht einem internationalen, demokratisch legitimierten Gremium aus Spezialisten?).
4. Dass der Kopf einer internationalen Institution als Einzelperson (die nie demokratisch gewählt wurde) über Maßnahmen in Österreich entscheiden soll (von Lockdowns bis zu medizinischen Zwangsmaßnahmen) – mit unserem Rechtsstaat unvereinbar!
5. Dass eine einzelne Person in dieser Machtposition für Einflüsse aus Politik und Industrie völlig offen wäre.
6. Dass die WHO zu einem großen Teil von zweckgebundenen Spenden privater Geldgeber finanziert wird, die somit wesentlich über die Ausrichtung und Arbeit der Organisation entscheiden.
7. Dass jedes Ausrufen einer Pandemie bedenkliche Auswirkungen auf die Dauer der Zulassungsverfahren und damit auf die Sicherheit (!) von neuen Medikamenten hat.
8. Dass mittels Pandemievertrag Zensur ermöglicht werden soll, indem der WHO die Definitionshoheit über vermeintlich falsche und richtige Information verliehen wird.
9. Dass es in der WHO keine demokratisch legitimierten Kontrollinstanzen gibt, über welche die Länder Einfluss auf alle diese weitreichenden Entscheidungen der WHO nehmen können (weder die jährlich stattfindende Weltgesundheitsversammlung noch der Exekutivrat sind hierfür geeignet und auch für Entscheidungen im „Tagesgeschäft“ nicht vorgesehen).

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass Österreich die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften nur noch bis zum 19.7.2025 ablehnen kann, um ein automatisches Inkrafttreten zu verhindern. Die geänderten IGV wurden in der Weltgesundheitsversammlung 2024 am 1.6.2024 rechtswidrig beschlossen, da der Entwurf nicht wie in der Satzung der WHO vorgeschrieben allen Mitgliedsstaaten vier Monate vor der Beschlussfassung vorgelegt worden war. Allein schon deshalb sind die neuen IGV abzulehnen und eine transparente öffentliche Diskussion zu fordern, bevor diese Vorschriften in Kraft treten.

Der letzte Vorschlag für den Pandemievertrag (Pandemic prevention, preparedness and response accord) wurde in der letzten Sitzung des Intergovernmental Negotiating Body am 16. April 2025 verabschiedet, steht aber in veröffentlichter Form des Volltextes bisher nicht zur Verfügung. Auch hier wurde also die Viermonatsfrist vor der kommenden Weltgesundheitsversammlung ab 19.05.2025, auf welcher der Vertrag verabschiedet werden soll, nicht eingehalten.

Wir appellieren hier nochmals eindringlich an die Vertreter Österreichs in der Weltgesundheitsversammlung, diesen Vertrag abzulehnen und eine transparente Diskussion der Vertragsinhalte in der Öffentlichkeit zu fordern, bevor es zu einer Abstimmung kommt.

Stellungnahme von

Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich; Kommunikation