Rs C-562/20; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Maßnahmen zur Erfüllung von (verstärkten) Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden; Auslegung von Art. 18 iVm Anhang III Nr. 3 Buchst. b sowie der Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und d, Art. 14 Abs. 5 und Art. 60 Abs. 1 und 2 der 4. Geldwäsche-Richtlinie 2015/849; Bewertung höherer Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Art. 18 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2015/849); automatisches Ergreifen verstärkter Maßnahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, aufgrund der Einstufung einer Nichtregierungsorganisationen als Einrichtungen mit erhöhtem Risiko und der Staatsangehörigkeit eines Mitarbeiters des Kunden; Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei einer Verbindung zwischen einem Geschäftspartner des Kunden und einem Drittland mit hohem Korruptionsrisiko (hier: Russische Föderation); Pflicht zur Einholung von Kopien des zwischen dem Kunden und einem Dritten geschlossenen Vertrags (Art. 13 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/849); Aktualisierung von Kundeninformationen (Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie 2015/849); Verpflichtung, bei der Veröffentlichung einer unanfechtbaren Entscheidung sicherzustellen, dass die veröffentlichten Informationen genau mit den in der Entscheidung festgestellten Informationen übereinstimmen (Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2015/849); vgl. Rs. C-81/12, Asociaţia Accept, und C-235/14, Safe Interenvios, Vorlage (45003/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-562/20 LIMITE
11.12.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-562/20; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Maßnahmen zur Erfüllung von (verstärkten) Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden; Auslegung von Art. 18 iVm Anhang III Nr. 3 Buchst. b sowie der Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und d, Art. 14 Abs. 5 und Art. 60 Abs. 1 und 2 der 4. Geldwäsche-Richtlinie 2015/849; Bewertung höherer Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Art. 18 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2015/849); automatisches Ergreifen verstärkter Maßnahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, aufgrund der Einstufung einer Nichtregierungsorganisationen als Einrichtungen mit erhöhtem Risiko und der Staatsangehörigkeit eines Mitarbeiters des Kunden; Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei einer Verbindung zwischen einem Geschäftspartner des Kunden und einem Drittland mit hohem Korruptionsrisiko (hier: Russische Föderation); Pflicht zur Einholung von Kopien des zwischen dem Kunden und einem Dritten geschlossenen Vertrags (Art. 13 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/849); Aktualisierung von Kundeninformationen (Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie 2015/849); Verpflichtung, bei der Veröffentlichung einer unanfechtbaren Entscheidung sicherzustellen, dass die veröffentlichten Informationen genau mit den in der Entscheidung festgestellten Informationen übereinstimmen (Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2015/849); vgl. Rs. C-81/12, Asociaţia Accept, und C-235/14, Safe Interenvios, Vorlage

Erstellt am 11.12.2020

Eingelangt am 17.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.822.353)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
18.03.2021 RAT: 7159/21 EUST
Affaire devant la Cour de justice de l'Union européenne - Demande de décision préjudicielle dans l'affaire C-562/20 (Rodl) - Validité de l’article 18, paragraphes 1 et 3 de la directive "blanchiment des capitaux" (54669/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
26.03.2021 RAT: CM 2397/21 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 30. und 31. März 2021 (15.00 Uhr, 9.30 Uhr) (55803/EU XXVII.GP)
29.03.2021 RAT: 7449/21 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 30. und 31. März 2021 (15.00 Uhr, 9.30 Uhr) (55976/EU XXVII.GP)