Walter Strutzenberger

Politische Mandate/Funktionen

  • Mitglied des Bundesrates, SPÖ
    31.12.1982-31.12.1995
  • Vizepräsident des Bundesrates
    01.07.1988-31.12.1995
  • Stellvertretender Vorsitzender des Bundesrates
    29.11.1987-30.06.1988

Kurzbiografie

Geb.: 08.06.1928, Wien

Verst.: 26.08.2020, Wien

Berufliche Tätigkeit: Abteilungsinspektor des Kriminaldienstes i. R.

Weitere Politische Mandate/Funktionen

  • Vorsitzender-Stellvertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Kriminalbeamte
  • Vorsitzender der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Kriminalbeamte 1967-1973
  • Obmann des Zentralausschusses der Bediensteten des Kriminaldienstes beim Bundesministerium für Inneres
  • Erster Vorsitzender-Stellvertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
  • Vorsitzender der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst 1977
  • Mitglied des Bundesvorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 1981
  • Vizepräsident der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 1977-1989
  • Vorsitzender des Datenschutzrates

Beruflicher Werdegang

  • Übertritt in den Kriminaldienst 1952
  • Eintritt in den Polizeidienst (Wiener Sicherheitswache) 1946

Bildungsweg

  • Schnittmacherlehre 1942-1944
  • Pflichtschulen

Ehrenzeichen

  • Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
  • Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Ehrenzeichen des Landes Burgenland
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Kärnten
  • Silbernes Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Goldenes Verdienstzeichen des Landes Wien
  • Goldene Verdienstmedaille vom Roten Kreuz

Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.


Stand: 31.12.1995