Mag. Viktor Klima
Politische Mandate/Funktionen
- Abgeordneter zum Nationalrat (XXI. GP), SPÖ
29.10.1999-23.02.2000 - Abgeordneter zum Nationalrat (XX. GP), SPÖ
15.01.1996-13.03.1996 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), SPÖ
07.11.1994-14.12.1994 - Bundeskanzler
28.01.1997-04.02.2000 - Bundesminister für Finanzen
12.03.1996-28.01.1997 - Betraut mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für Finanzen
03.01.1996-12.03.1996 - Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
03.04.1992-12.03.1996
Kurzbiografie
Geb.: 04.06.1947, Wien
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Bundesparteivorsitzender der SPÖ 1997-2000
- Vorsitzender des arbeitsrechtlichen Ausschusses des Fachverbandes der Erdölindustrie
- Vorsitzender des Arbeitsausschusses "öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen" im Rahmen der Bundeswirtschaftskammer
- Vorstandsmitglied des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft
Beruflicher Werdegang
- Erweiterung des Verantwortungsbereiches um den Unternehmensbereich Chemie 1991
- in den Vorstand der ÖMV mit dem unmittelbaren Verantwortungsbereich Finanzen, Controlling, Rechnungswesen sowie Unternehmenseinkauf berufen 1990
- Leiter dieses Bereiches und Prokurist der ÖMV 1986
- Wechsel in die Zentrale Personalabteilung 1985
- Leiter der Konzernorganisation der ÖMV 1980
- dort zehn Jahre lang in einer Stabsstelle der Generaldirektion tätig
- Eintritt in die Österreichische Mineralöl-Verwaltungs AG (ÖMV) 1969
- Mitarbeit am Institut für Automation und wissenschaftliche Unternehmensberatungen 1965-1967
Bildungsweg
- Nebenberuflich Studium der Betriebs- und Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität sowie an der Universität Wien (Mag. rer. soc. oec. 1981)
- Realgymnasium 1959-1965
- Volksschule 1953-1959
Ehrenzeichen
- Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
- Großkreuz - französischer Verdienst-Orden
- Großkreuz - griechischer Orden vom hl. Erlöser
- Großkreuz - liechtensteinischer Verdienstorden
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 18.06.2020