Mag. Viktor Klima
Biografie
Politische Mandate/Funktionen
- Abgeordneter zum Nationalrat (XXI. GP), SPÖ
29.10.1999-23.02.2000 - Abgeordneter zum Nationalrat (XX. GP), SPÖ
15.01.1996-13.03.1996 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), SPÖ
07.11.1994-14.12.1994 - Bundeskanzler
28.01.1997-04.02.2000 - Bundesminister für Finanzen
12.03.1996-28.01.1997 - Betraut mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für Finanzen
03.01.1996-12.03.1996 - Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
03.04.1992-12.03.1996
Kurzbiografie
Geb.: 04.06.1947, Wien
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Bundesparteivorsitzender der SPÖ 1997-2000
- Vorsitzender des arbeitsrechtlichen Ausschusses des Fachverbandes der Erdölindustrie
- Vorsitzender des Arbeitsausschusses "öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen" im Rahmen der Bundeswirtschaftskammer
- Vorstandsmitglied des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft
Beruflicher Werdegang
- Erweiterung des Verantwortungsbereiches um den Unternehmensbereich Chemie 1991
- in den Vorstand der ÖMV mit dem unmittelbaren Verantwortungsbereich Finanzen, Controlling, Rechnungswesen sowie Unternehmenseinkauf berufen 1990
- Leiter dieses Bereiches und Prokurist der ÖMV 1986
- Wechsel in die Zentrale Personalabteilung 1985
- Leiter der Konzernorganisation der ÖMV 1980
- dort zehn Jahre lang in einer Stabsstelle der Generaldirektion tätig
- Eintritt in die Österreichische Mineralöl-Verwaltungs AG (ÖMV) 1969
- Mitarbeit am Institut für Automation und wissenschaftliche Unternehmensberatungen 1965-1967
Bildungsweg
- Nebenberuflich Studium der Betriebs- und Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität sowie an der Universität Wien (Mag. rer. soc. oec. 1981)
- Realgymnasium 1959-1965
- Volksschule 1953-1959
Ehrenzeichen
- Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
- Großkreuz - französischer Verdienst-Orden
- Großkreuz - griechischer Orden vom hl. Erlöser
- Großkreuz - liechtensteinischer Verdienstorden
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 18.06.2020