Dr. Hannes Farnleitner
Politische Mandate/Funktionen
- Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
19.06.1996-04.02.2000
Kurzbiografie
Geb.: 05.04.1939, Weikersdorf am Steinfeld
Berufliche Tätigkeit: Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaften (WSA) und Mitglied des Präsidiums bis 19.6.1996
- Mitglied des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen bis 19.6.1996
- Vorsitzender-Stellvertreter des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria (AMA) bis 19.6.1996
- Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates der Finanzgarantie-Gesellschaft m.b.H. bis 19.6.1996
- Vorsitzender-Stellvertreter des Beirats der Horizonte Venture Management Ges.m.b.H. bis 19.6.1996
- Mitglied des Aufsichtsrates der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts AG (Verbundgesellschaft) bis 19.6.1996
- Vorsitzender der Katholischen Männerbewegung Österreichs 1972-1984
- Präsident der Internationalen Vereinigung Katholischer Männer (UNUM OMNES) 1978-1994
- Mitglied des EU-Konvents seit 2002
Beruflicher Werdegang
- Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich von 1.4. 1992-18.6.1996
- Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich 1982-1995
- Leiter der Rechts- und gewerbepolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich 1978-1982
- in der Abteilung für Bildungspolitik und Wirtschaft und in der Wirtschaftspolitischen Abteilung der Bundeswirtschaftskammer seit 1964
- in der Wirtschaftspolitischen Abteilung der Handelskammer Wien
- Im Verwaltungsdienst der Niederösterreichischen Landesregierung (BH Baden, Wien-Umgebung) 1962-1964
Bildungsweg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur. 1961)
- Gymnasium
- Volksschule
Ehrenzeichen
- Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großoffizierskreuz (Komturkreuz mit Stern) - päpstlicher Orden des heiligen Gregor des Großen
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 04.02.2000