Bundesregierung seit 1918

Bundesregierungen seit 1918

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler, der Vizekanzlerin bzw. dem Vizekanzler und den übrigen Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie wird als Kollegialorgan tätig: Alle Mitglieder müssen gemeinsam und einstimmig entscheiden.

Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden so wie Regierungsmitglieder von der Bundespräsidentin bzw. dem Bundespräsidenten ernannt. Sie gehören aber nicht der Bundesregierung an, haben also keine Stimme im Ministerrat. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind einem Mitglied der Bundesregierung unterstellt und daher an Weisungen gebunden. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung in der Geschäftsführung und die parlamentarische Vertretung.

Dargestellt werden auch die Staatsregierungen der Gründungsphase der Republik (1918-1920) und die Provisorische Staatsregierung Renner 1945. Die Vorsitzenden der Staatsregierungen wurden "Staatskanzler" genannt, die Ressortleiter als "Staatssekretäre" und die Staatssekretäre als "Unterstaatssekretäre" bezeichnet.