Bundesratssitzungen beginnen entweder mit einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde. In der Fragestunde richten die Mitglieder des Bundesrats kurze mündliche Anfragen an ein Mitglied der Bundesregierung. Die Aktuelle Stunde dient der Aussprache über ein aktuelles Thema, wobei das auch aus dem Bereich der Europäischen Union stammen kann.
Durch Dringliche Anfragen und Besprechungen von schriftlichen Anfragebeantwortungen können tagespolitische Fragen debattiert werden. Landeshauptleute und Mitglieder der Bundesregierung dürfen jederzeit Erklärungen zu aktuellen Themen abgeben.
Das Plenum des Bundesrats kann Entschließungen fassen und damit politische Anliegen an die Bundesregierung richten. Weiters kann es den Fachausschüssen Fristen zur Vorberatung eines bestimmten Gegenstands setzen. Ebenso wird über die Kenntnisnahme von Berichten der Bundesregierung entschieden.