Präsidium des Bundesrats
Im Vorsitz des Bundesrats wechseln sich die Bundesländer halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge ab. Das Mitglied des Bundesrats, das vom Landtag des vorsitzführenden Bundeslandes an erster Stelle gereiht wurde, hat dann den Vorsitz inne. Es führt den Titel Präsidentin bzw. des Präsidenten des Bundesrats.
Der Bundesrat wählt aus seiner Mitte halbjährlich zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die den Titel Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident des Bundesrates führen, sowie mindestens zwei Schriftführerinnen bzw. Schriftführer und zwei Ordnerinnen bzw. Ordner. Sie bilden gemeinsam mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten das Präsidium des Bundesrats.
Die aktullen und bisherigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, können Sie tagesaktuell in der Personensuche des Bundesrats recherchieren.