Präsidium

Präsidium des Bundes­rats

Im Vorsitz des Bundesrats wechseln sich die Bundesländer halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge ab. Das Mitglied des Bundesrats, das vom Landtag des vorsitzführenden Bundeslandes an erster Stelle gereiht wurde, hat dann den Vorsitz inne. Es führt den Titel Präsidentin bzw. des Präsidenten des Bundesrats. 

Der Bundesrat wählt aus seiner Mitte halbjährlich zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die den Titel Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident des Bundesrates führen, sowie mindestens zwei Schriftführerinnen bzw. Schriftführer und zwei Ordnerinnen bzw. Ordner. Sie bilden gemeinsam mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten das Präsidium des Bundesrats.

Die aktullen und bisherigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, können Sie tagesaktuell in der Personensuche des Bundesrats recherchieren.

Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten

Die Präsidentin bzw. der Präsident des Bundesrates vertritt den Bundesrat nach außen, beruft ihn zu Sitzungen ein und führt ‑ abwechselnd mit den Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten ‑ den Vorsitz in Sitzungen. Sie bzw. er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung. Sie bzw. er übt das Verfügungsrecht über die vom Bundesrat und seinen Ausschüssen verwendeten Räume des Parlamentsgebäudes aus.

Abwechselnd mit der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Nationalrates führt der die Präsidentin bzw. der Präsident des Bundesrates den Vorsitz in der Bundesversammlung.

Präsidialkonferenz

Die Präsidentin bzw. der Präsident des Bundesrates, die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der Fraktionen bilden die Präsidialkonferenz. Sie ist ein beratendes Organ und dient vor allem der Koordinierung der Verhandlungen des Bundesrats und seiner Ausschüsse. Die Präsidialkonferenz macht auch Vorschläge bezüglich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen und berät über sonstige den Bundesrat betreffende wichtige Angelegenheiten.